[Einbürgerungen] LU: Einbürgerungskompromiss in Emmen
Die Gemeinde Emmen hat einen Ausweg aus dem Debakel mit den Einbürgerungen an der Urne gefunden: Neu wird eine Kommission über die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländer befinden und nicht mehr die Stimmbürger an der Urne.
Mit 68,4% Ja-Stimmen entschieden sich die Stimmberechtigten damit für eine Lösung, welche im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichts steht. Die Einsetzung einer Bürgerrechtskommission in Emmen wurde vom Gemeindeparlament klar befürwortet. Die neue Kommission umfasst neun Mitglieder und wird vom Volk im Proporzverfahren gewählt.
Die Gemeinde Emmen geriet in negative Schlagzeilen, nachdem das Volk 1999 eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei annahm, die vorsah, dass fortan das Emmener Stimmvolk an der Urne über die Gewährung des Bürgerrechts entscheiden soll. Danach wurde bis im Jahre 2003, 97 Personen, davon 85 aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Schweizer Pass verweigert. 230 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien zogen ihr Einbürgerungsgesuch in Emmen zurück. Einige der Abgewiesenen legten Rekurs ein. Die umstrittenen Abstimmungen wurden danach ausgesetzt.
Das Bundesgericht fällte im Juli 2003 das Urteil, dass Einbürgerungen an der Urne diskriminierend sind. Die obersten Richter befanden, dass ablehnende Entscheide begründet werden müssen, was bei einer anonymen Volksabstimmung nicht möglich ist. Damit setzte das Gericht willkürlichen Urnenabstimmungen über Einbürgerungen ein Ende. Mehrere Gemeinden in der Schweiz mussten darauf ihre Einbürgerungs-Verfahren anpassen.

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