BFM: Wegweisungen in den Nordirak neu möglich.
Trotz anhaltend kritischer Lage ändert das Bundesamt für Migration die Wegweisungspraxis und überprüft die Fälle von vorläufig Aufgenommenen aus den Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymanyia.
Das Bundesamt für Migration hat beschlossen, ab dem 1. Mai 2007 die Wegweisungspraxis für abgewiesene irakische Asylsuchende aus den nordirakischen Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaymaniya zu ändern. Diese Änderung hat zur Folge, dass die betroffenen Personen die Schweiz verlassen müssen. Für die freiwillige Rückkehr in den Irak besteht ein Rückkehrhilfeprogramm.
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