[NEE] BE: Minimalzentrum auf der Stafelalp in Betrieb
Nach einer einwöchigen Vorbereitungszeit hat es gestern den Betrieb aufgenommen: das neue Minimalzentrum für Asylbewerber auf der Stafelalp ob Wattenwil. Es war ein ruhiger Start ohne Nebengeräusche - weil man keine Berichterstattung zuliess.
Ruhig ist es vorallem deswegen, weil der Kanton in Sachen Stafelalp eine Nachrichtensperre verhängt hat: Beim zuständigen Amt für Migration gibt es keine Informationen, und das Betreten des Minimalzentrums, welches dasjenige auf dem Jaunpass ersetzt, ist allen Medienvertretern untersagt. Dass gestern die ersten zwölf Asylbewerber am späteren Nachmittag mit der Bahn in Seftigen eintrafen und dann per Auto auf die Stafelalp transportiert wurden, sickerte aber trotzdem durch.
Auf der Stafelalp werden Asylbewerber untergebracht, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, sowie solche, die sich als "verhaltensschwierig" erwiesen haben sollen oder in Bezug auf ihre Ausreise nicht kooperierten.
(Quelle: espace.ch)
[S-P] Spanien beginnt mit Legalisierung von bis zu 1 Mio Sans-Papiers
Illegale Emigranten vor dem marokkanischen Konsulat in Valencia.
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Illegal eingewanderte Ausländer werden in Spanien seit Montag rechtlich besser gestellt, sofern sie ihre Anonymität aufgeben und nicht vorbestraft sind.
Von Peter Burghardt, Madrid (Tages-Anzeiger)
Insgesamt 800 000 bis 1 Million Immigranten ohne Papiere können vom Angebot der Regierung Zapatero profitieren, die ihnen eine dauerhafte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erteilen will. Allerdings müssen die Interessenten seit mindestens 8. August 2004 in einer spanischen Gemeinde gemeldet sein, einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen und sowohl in Spanien als auch im Herkunftsland nachweislich straffrei sein. Nach Schätzungen werden allenfalls eine halbe Million Anwärter diese Bedingungen erfüllen. Die mit Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelte Aktion ist auf drei Monate befristet. Firmen, die danach weiterhin «Illegale» ohne Vertrag und Versicherungsschutz beschäftigen, drohen künftig Geldbussen von mehr als 90 000 Franken.
>> der ganze Artikel im Tages-Anzeiger online
[NEE] Konsequenzen des Nothilfestopps: 19-jähriger mit doppeltem Knöchelbruch traut sich nicht zum Arzt
PRESSEMITTEILUNG - IGA Solothurn / SOS Racisme
Konsequenzen des Nothilfestopps :
19-jähriger Flüchtling traut sich nicht mehr zum Arzt
SOLOTHURN, 7. Februar 2005
Aus Angst, verhaftet oder aus seiner "Notunterkunft" verwiesen zu werden, hat der neunzehnjährige J.P. eine Woche lang mit einem doppelten Knöchelbruch auf einer Matratze in einer Asylunterkunft ohne ärztliche Pflege ausgeharrt, bevor er von der IGA Solothurn/SOS Rassismus ins Krankenhaus gebracht wurde. Der verunfallte Asylsuchende, dessen Gesuch per Nichteintretensentscheid (NEE) abgewiesen worden war, hatte es nicht gewagt, sich an die zuständige Sozialhilfebehörde (AGS) zu wenden, aus Angst entdeckt zu werden und dann auf der Strasse übernachten zu müssen.
Im Kanton Solothurn gilt für Flüchtlinge mit NEE ein generelles Hausverbot für alle Asylunterkünfte. Sie dürfen diese weder tagsüber betreten noch dort übernachten. Tun sie dies wie J.P. trotzdem, werden sie des Hausfriedensbruches angeklagt, gebüsst oder (seltener) verhaftet. Die sie aufnehmenden BewohnerInnen der Unterkünfte werden mit einer Kürzung oder Streichung ihrer ohnehin sehr bescheidenen Asyl-Sozialhilfe bestraft. Nach Angaben von Albert Weibel vom AGS wurden die Polizeikontrollen in den Asylunterkünften und auch auf den Strassen im letzten Quartal verschärft. Ausgerechnet im Winter.
Entdeckte "Fremdschläfer" werden am sehr frühen Morgen, am Abend oder in der Nacht einfach auf die Strasse gesetzt - und das auch bei Temperaturen unter null. Da das "Nothilfekonzept" des Kantons Solothurn ausdrücklich keine Unterkunftsmöglichkeit vorsieht und der Kanton auch nicht für den Winter eine vor Kälte schützende Unterkunft anbieten will, geraten die Flüchtlinge mit NEE in eine bedrohliche Lage: Nur eine verschwindend kleine Gruppe erhält aufgrund der vom Bundesgericht Ende letzten Jahres beschlossenen vorsorglichen Massnahmen wieder Nothilfe. Für alle anderen gilt nach wie vor der Nothilfestopp.
Damit sind alle Flüchtlinge mit NEE obdachlos und die meisten von ihnen - darunter J. P. - auch mittellos. Mit der Anordnung, den Nothilfestopp weiterzuführen, appliziert der verantwortliche SP Regierungsrat Rolf Ritschard im Voraus die Vorschläge des SVP-Bundesrats Christoph Blocher.
Für weitere Informationen: Françoise Kopf, 079 670 83 22 oder iga.sosracisme@tiscalinet.ch
[NEM] Suppression de l'aide d'urgence: blessé de 19 ans n'ose plus alles chez le médecin
COMMUNIQUE A LA PRESSE - IGA Solothurn / SOS Racisme
Conséquences de la suppression de l'aide d'urgence:
Un réfugié sérieusement blessé de 19 ans n'ose plus aller chez le médecin
SOLEURE, le 7 février 2005
Par peur d'être arrêté ou chassé de son abri , un requérant d'asile de 19 ans, J.P. expulsé de son logement et auquel le Service de prévoyance (AGS) avait supprimé toute aide d'urgence, a passé une semaine sans soins sur un matelas de fortune dans un foyer de requérants avec une double fracture de la cheville , avant d'être hospitalisé par nos soins: le requérant accidenté , faisant l' objet d'une mesure de NEM (non-entrée en matière sur la demande d'asile ) n'avait pas osé demander secours aux autorités d'assistance, craignant des représailles.
Dans le canton de Soleure, les personnes frappées de NEM ont l'interdiction absolue de fréquenter ou de dormir dans les appartements d'autres requérants, sous peine d'être accusés de violation de domicile, délit puni par une lourde amende (qu'ils ne peuvent payer ) ou la prison ferme. Les requérants qui les abritent risquent la réduction ou la suppression de leur maigre montant d'assistance. Selon Albert Weibel, en charge de l'assistance aux requérants, les contrôles de police dans la rue et dans les foyers pour requérants ont été intensifiés ces trois derniers mois : les " dormeurs clandestins", dénoncés par l'assistant social ou découverts lors de contrôles de police ciblés , sont mis à la rue en pleine nuit - malgré des températures en dessous de zéro . Et le canton ayant refusé d'ouvrir un centre ou un abri , même en hiver, le problème du logement devient vital pour tous les NEM soleurois.
Les mesures provisionnelles de rétablir l'aide d'urgence, (21 francs par jour: 8 Francs pour la nourriture, 13 Francs pour se loger) ordonnées par le TF le 25 janvier , ne concernent qu'une infime minorité de personnes : les autres "NEM soleurois" - dont J.P. fait partie - sont privés de l'aide d'urgence et la totalité est sans abri, car le concept soleurois exclut la mise à disposition d'un logement.
Le Conseiller d'Etat socialiste Rolf Ritschard , en charge du dossier, continue d'appliquer les mesures de suppression de l'aide d'urgence, anticipant ainsi les propositions du Conseiller Fédéral UDC Christophe Blocher visant à stopper toute aide matérielle aux personnes concernées. Et comme le canton de Soleure ne dispose d'aucune structure de logement bon marché ou gratuite pour les démunis, les 13 francs d'allocation-logement ne sont guère utiles aux chanceux qui ont provisoirement "récupéré "leur aide d'urgence...
Pour plus de renseignements: Françoise Kopf. 079 670 83 22 ou: iga.sosracisme@tiscalinet.ch
[Zwangsmassnahmen] Nationale Demo am 5. Februar
Ausländerrecht: 10 Jahre Zwangsmassnahmen sind genug!
Nationale Demonstration «Solidarität statt Rassismus»
Bild links: Am Samstag 5. Februar 2005, fand in Zürich eine starke und friedliche schweizerische Demo mit 2500 Teilnehmenden statt (selbst die Polizei sprach von über 1600 Teilnehmenden - was die Zahlen der Nachrichtenagenturen umso sonderbarer macht).
Abschlusscommuniqué
Hier der Demoaufruf:
Am 1. Februar 1995 traten die Gesetze zur Verschärfung des Ausländerrechts in Kraft. Ein breites Bündnis verschiedener Menschenrechts- und MigrantInnenorganisationen will mit einer nationalen Demonstration am 5. Februar 2005 an die Einführung der Zwangsmassnahmen und an 10 Jahre repressive und menschenverachtende Asylpolitik erinnern. Die Demonstrierenden fordern die sofortige Einstellung der Zwangsausschaffungen, ein uneingeschränktes Bleiberecht für alle Flüchtlinge und eine Legalisierung des Aufenthaltstatus der Sanspapiers.
Mit den Zwangsmassnahmen im Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (ANAG) beginnt am 1. Februar 1995 in der Schweiz ein Jahrzehnt systematischer Aushöhlung der Grundrechte und des Rechtes auf Asyl. Seither werden seitens der Behörden und der Politik Menschenrechtsverletzungen und sogar Todesfälle in Kauf genommen, um die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen für Menschen auf der Flucht oder auf der Suche nach einer gesicherten Existenz. Ausschaffungshaft, Rayonverbote, Sozialhilfestopp, Verweigerung der medizinischen Grundversorgung, Luftschutzbunker als Unterkünfte sowie Arbeitsverbote sind nur einige der Instrumente, welche der menschenverachtenden Abschreckungspolitik dienen.
Gewaltanwendung erlaubt
Die brutalen Zwangsausschaffungen zeigen, wie rücksichtslos der Staat mit Flüchtlingen umgeht: Sie werden geknebelt, bewusstlos gespritzt, im Schlaf in der Zelle überfallen, in Rollstühlen, Ketten und Windeln in Flugzeuge gesteckt und deportiert. Selbst Schlagstöcke und Elektroschocker dürfen eingesetzt werden. Bisher starben in der Schweiz zwei Menschen durch direkte Gewaltanwendung von Polizisten. Eine unbekannte Zahl hat sich aus Angst vor einer drohenden Ausschaffung in den zahlreichen Sondergefängnissen das Leben genommen. Mit dem Schlimmsten muss auch bei den Verschwundenen gerechnet werden, über deren Schicksal nach einer Zwangsausschaffung nichts bekannt ist.
Ausweitung der Zwangsmassnahmen
Längst beschränken sich die Mittel der Zwangsmassnahmen nicht mehr ausschliesslich auf Flüchtlinge und Migranten, sondern werden gegen weitere unliebsame Bevölkerungsgruppen eingesetzt. In einigen Städten sind sogenannte Wegweisungartikel in Kraft oder in Vorbereitung, die sich am Rayonverbot orientieren. Sie sollen polizeiliche Säuberungsaktionen im öffentlichen Raum ermöglichen und richten sich insbesondere gegen Drogenabhängige, Obdachlose und Punks. Vermehrt sind auch Demonstrierende und Fussballfans von Wegweisungen betroffen. Damit werden verfassungsmässige Rechte ausser Kraft gesetzt.
Widerstand gegen Ausgrenzung
Die nationale Demonstration am 5. Februar will ein deutliches Zeichen gegen die unmenschliche Asyl- und Ausgrenzungspolitik setzten. Trotz systematischer Repression kämpfen jeden Tag Tausende von abgewiesenen Asylsuchende und Sanspapiers ums Überleben und für ein Bleiberecht. Es ist nötiger den je, diese Menschen zu unterstützen. Es muss endlich Schluss sein mit der rassistischen Hetze. Die Schweiz braucht eine neue solidarische Asyl- und Migrationspolitik.
Für Rückfragen: Rolf Zopfi, Pressesprecher der Menschenrechtsgruppe augenauf Zürich, Tel. 079 772 24 14
Die Demonstration wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Solidarité sans frontières, augenauf Schweiz, Colectivo sin papeles Zürich, SOS Racisme, Sans-Papiers Kollektiv Bern, International Union of Refugees (IUR), Demokratische Vereinigung der Flüchtlinge (DVF), Iranian Union of Refugees (IUR), Sankofa, CRAN, Sudan Youth Union (SYU), RAJO-Neue Hoffnung für Somalia, Sudan Democratic Federation (SDF), Socialist Party of Iran (SPI), Progressive Women Organisation (PWO), Ohne uns geht nichts, Infoladen Kasama, Freiplatzaktion, AG Wegweisung, Die Karawane, Freie ArbeiterInnen Union (FAU), KuZeB Bremgarten, Rote Hilfe Schweiz, Rote Falken Zürich, AL/PdA, Juso Zürich, Grüne Partei Zürich, Grüne Partei Schweiz