Wichtige SVP-Argumente für die Initiative - warum sie falsch sind!
- Die SVP behauptet: "Die Gemeindeautonomie und die Volkssouveränität darf durch den Bundesgerichtsentscheid von 2003 nicht ausgehöhlt werden."
Wir stellen klar...
- Die SVP behauptet: Die Schweizer Staatsbürgerschaft darf nicht mittels Masseneinbürgerungen verschleudert werden. Damit wird nur die Ausländerstatistik beschönigt, damit die linken Integrationsfunktionäre ihr Versagen beim Asylmissbrauch und bei anderen Ausländerproblemen zum Verschwinden bringen können.
Wir stellen klar..
- Die SVP sagt: Wir sollten Personen aus anderen Kulturen (Stichwort: Kopftuch) nicht in die Schweiz einbürgern. Sie haben mit unseren Werten nichts gemeinsam.
Wir stellen klar...
Unsere Argumente
- Die SVP behauptet: "Die Gemeindeautonomie und die Volkssouveränität darf durch den Bundesgerichtsentscheid von 2003 nicht ausgehöhlt werden."
Wir stellen klar: Weder die Gemeindeautonomie noch die Volkssouveränität wurde durch den Bundesgerichtsentscheid ausgehöhlt. Bereits vor dem von der SVP kritisierten Bundesgerichtsentscheid galt in den meisten Gemeinden, dass die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament oder die Exekutivebehörde (allenfalls die Fachdirektion) für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig war.
Dies entspricht einem Willen des Volkes, wie die jüngsten Volksabstimmungen in Zürich und Bern betreffend kantonaler oder kommunaler Erteilung des Bürgerrechts zeigen. Jeweils mit hohem Mehr (60-70%) wurde die Einbürgerungskompetenz an die Exekutivbehörde delegiert. Die Stimmbevölkerung hat für eine sinnvolle Aufgabenentflechtung, für Kosten- und Verwaltungseffizienz und für eine Versachlichung von Einbürgerungsentscheiden gestimmt. Herr und Frau Schweizer wollen also über politisch relevante Sachthemen mit grosser Tragweite abstimmen, über individuelle Rechtsakte, notabene ihre Nachbarn, nicht. Des Weiteren ist nach wie vor die Gemeinde für die Prüfung von Integrationsgrad, Sprachkenntnisse, Wohnverhältnisse etc. verantwortlich.
- Die SVP behauptet: Die Schweizer Staatsbürgerschaft darf nicht mittels Masseneinbürgerungen verschleudert werden. Damit wird nur die Ausländerstatistik beschönigt, damit die linken Integrationsfunktionäre ihr Versagen beim Asylmissbrauch und bei anderen Ausländerproblemen zum Verschwinden bringen können.
Wir stellen klar: Von Masseneinbürgerung kann keine Rede sein. Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über restriktive Einbürgerungsbedingungen. Es gelten lange Wohnsitzfristen und die Einbürgerungswilligen werden auf ihre „Schweiztauglichkeit“ geprüft, indem der Integrationsgrad, die Sprachkenntnisse, Wohnverhältnisse und die Einhaltung der schweizerischen Rechtsordnung und noch vieles mehr kontrolliert werden. Erst wer alle diese Kontrollen und Prüfungen bestanden hat, kann auf die Erteilung des Bürgerrechts von der Gemeindeversammlung oder dem Gemeinderat hoffen. Mit einem solchen strengen Verfahren kann die Ausländerstatistik also keineswegs beschönigt werden. Im Gegenteil werden die hier geborenen Migrantinnen – also Einheimische ohne Schweizer Pass - nach wie vor in der Ausländerstatistik aufgeführt, wo sie eigentlich nichts verloren haben. Damit lässt sich teilweise erklären, wieso der Ausländeranteil in der Schweiz mit rund 20% relativ hoch ist.
Ein Rätsel bleibt, wie die SVP im Zusammenhang mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechtes am Ende eines langwierigen Einbürgerungsverfahrens auf das Thema Asylmissbrauch kommt. Es muss doch jedem Kind einleuchten, dass es sich bei „Einbürgerungswilligen“ um Menschen handelt, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben und zum Teil hier geboren sind. Es sind diese Menschen, die für demographisches und ökonomisches Wachstum gesorgt haben. Es geht hier also in keiner Weise um das Thema Asylmissbrauch oder Zuwanderung. Ferner kann der abgewählte Herr Blocher wahrlich nicht als „linker Integrationsfunktionär“ bezeichnet werden: Gerade er war es, der in seinem ehemaligen Departement (Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement) für Ausländer- und Asylfragen zuständig war.
Die SVP hantiert einmal mehr mit falschen Vergleichsgrössen. Die Einbürgerungsziffer ist ein internationaler Vergleichsmassstab (Anteil der Eingebürgerten gemessen an der gesamten ausländischen Bevölkerung). Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern steht die Schweiz am unteren Ende der Rangliste.
Es ist richtig, dass die Zahl der Einbürgerungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Dies hängt aber nicht damit zusammen, dass die Einbürgerungen nicht mehr vom Volk, sondern von Kommissionen und der Exekutive selbst vorgenommen werden. Der Grund liegt darin, dass seit 1992 nicht mehr auf die alte Staatsbürgerschaft verzichtet werden muss. Auch SchweizerInnen, die sich im Ausland einbürgern lassen, dürfen die Schweizer Bürgerschaft behalten.
- Die SVP sagt: Wir sollten Personen aus anderen Kulturen (Stichwort: Kopftuch) nicht in die Schweiz einbürgern. Sie haben mit unseren Werten nichts gemeinsam.
Wir stellen klar: Menschen, mit oder ohne Kopftuch, die sich in die Schweiz einbürgern lassen wollen, müssen aufgrund des langwierigen und strengen Einbürgerungsverfahren unter Beweis stellen, dass sie die Werte der Schweizerischen Demokratie und des Rechtsstaates teilen. Es sind Menschen, die seit langem in der Schweiz wohnen und auch integriert sind. Diese Personen nicht einzubürgern, vor allem dann nicht, wenn sie einer bestimmten Bevölkerungsgruppe angehören, bedeutet eine Bevölkerungsgruppe zu benachteiligen. Einen solche Fremdenfeindlichkeit wollen wir in der Schweiz nicht haben.