Eine breite gesamtschweizerische Koalition von Parteien, Gewerkschaften, friedenspolitischen, Menschenrechts-, Asyl- und Migrationsorganisationen hat am Donnerstag ihre Stellungnahmen gegen die vom Bundesrat in Vernehmlassung geschickten Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht präsentiert. Beide Gesetzesrevisionen entbehren aus der Sicht der Koalition jeglicher sachlichen Grundlage und sind aus grund- und menschenrechtlicher Optik klar abzulehnen. Dies umso mehr, als das verschärfte Ausländerrecht und die letzte Revision des Asylgesetzes erst seit einem Jahr in Kraft sind.
Beim Asylrecht lehnt die Koalition insbesondere folgende vorgesehenen Bestimmungen dezidiert ab:
Darüber hinaus kritisiert die Koalition die Ausdehnung des menschenunwürdigen Nothilfe-Regimes auf Personen mit so genannten Mehrfachgesuchen, die Verkürzung der Beschwerdefrist gegen abgelehnte Wiedererwägungsgesuche auf fünf Tage und die Einschränkung der Wohnsitzwahl bzw. der grundrechtlich gewährleisteten Niederlassungsfreiheit für vorläufig aufgenommene Personen.
In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen im Ausländerrecht hält die Koalition fest, dass der Bundesrat nicht nur einen untauglichen Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative präsentiert hat, sondern darüber hinaus weitere Regelungen, die den ImmigrantInnen den Zugang zu einem gefestigten Anwesenheitsrecht (Niederlassung) massiv erschweren würden: Gegenüber ImmigrantInnen aus EU-Ländern sollen Drittstaatsangehörige eine Niederlassungsbewilligung nur mehr bei «besonders erfolgreicher Integration» erhalten können. Dass der Bundesrat dadurch weniger an einer raschen und guten integration der ImmigrantInnen interessiert ist als an einer schnellen «Entledigung» auch von langjährig anwesenden AsuländerInnen, räumt er im Bericht zur Gesetzesrevision offen ein. Diese integrationsfeindliche Stossrichtung der Revision zeigt sich auch daran, dass ausländische Ehegatten von SchweizerInnen oder Niedergelassenen die Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt und Ehe nur noch unter der Voraussetzung guter Sprachkenntnisse erhalten sollen. Diese unwürdige diskriminierende Bestimmung würde wohl in erster Linie Frauen treffen. Aber auch Personen mit tieferem Bildungsniveau und eingegrenzten Möglichkeiten, sich während harter Tagesarbeit noch weiterbilden zu können, wären die Leidtragenden.
Auch der eigentliche indirekte Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative ist für die Koalition inakzeptabel: Statt die Initiative dezidiert abzulehnen, präsentiert der Bundesrat in einzelnen Bestimmungen Vorschläge, die nicht einmal von der SVP verlangt werden: So sollen auch Niederlassungsbewilligungen widerrufen werden können
Dass neu auch bei einer bedingten Freiheitsstrafe (also beispielsweise Steuerbetrug, ungetreuer Geschäftsbesorgung oder Kursmanipulation) die Bewilligung zwingend widerrufen werden soll, zeigt mehr als deutlich, dass der Gesetzgeber das Augenmass völlig verloren hat und die ausländerrechtliche Massnahme zu einer Zusatzstrafe umfunktioniert würde. Auch bei dieser Vorlage würden Drittstaatenangehörige gegenüber EU-BürgerInnen massiv diskriminiert, da bei EU-BürgerInnen - gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen - der Widerruf einer Bewilligung zum vorneherein nicht an eine bestimmte Strafhöhe geknüpft werden kann, sondern an das Kriterium «einer gegenwärtigen und hinreichend schweren, das Grundinteresse der Gesellschaft berührenden Gefahr für die öffentliche Ordnung». Der vom Bundesrat vorgelegte indirekte Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» erweist sich als untauglich und unnötig, vor allem aber als sachlich verfehlt.