Demo "Rechte statt Schranken",
15.3.2003 Bern, dw
Liebe Frauen, liebe Männer
Wir sind hier, um gemeinsam gegen das geplante Ausländergesetz
und das geplante Asylgesetz zu protestieren. So, wie es ist, soll es nicht
bleiben. So, wie es geplant ist, darf es nicht werden.
Solange es Staaten gibt, ist es Aufgabe der politisch Verantwortlichen,
alle Einwohnenden auf ihrem Gebiet zu schützen und ihre Menschenrechte
durchzusetzen – alle Staaten sind an die Menschenrechte gebunden;
die Schweiz ist auch verpflichtet, ihre anderen internationalen Abkommen
einzuhalten.
Ich wollte, wir könnten heute ein neues AusländerGesetz feiern,
eines, das Diskriminierung, Rechtlosigkeit und Ausschluss beendet. Ich
wollte, wir könnten heute ein neues Ausländergesetz feiern,
das die Tatsache der weltweiten Migration anerkennt und die Menschenrechte
der Migrantinnen und Migranten wirksam schützt. Ein Ausländergesetz,
das transnationale Vereinbarungen anstrebt, die Sozialdumping verhindern
und Sozialversicherungen für alle Migrantinnen und Migranten in den
Blick rückt.
Der Entwurf für das neue Ausländergesetz AuG gibt keinen Anlass
zum Feiern. Die Politikerinnen und Politiker, die für den Entwurf
des AuG verantwortlich zeichnen, glauben noch immer, sie würden bestimmen,
ob Migration stattfindet oder nicht – sie würden entscheiden
können, wer hier tatsächlich lebt oder nicht. Tatsächlich
können sie nur die Einwanderung immer schwieriger machen und den
unbewilligten Aufenthalt ungeschützter. Und das haben sie beim Entwurf
des neuen Ausländergesetzes auch getan.
Es stellt tatsächlich eine Neuheit dar: Das geplante neue Ausländergesetz
bezieht sich nämlich nur auf Ausländerinnen und Ausländer
von ausserhalb der EU – auf die, die in der Schweiz nur ausnahmsweise
erwünscht sind. Die Angelegenheiten der EU-Bürgerinnen und –Bürger
sind in den bilateralen Verträgen festgeschrieben. Die anderen, die
Ausländerinnen und Ausländer aus dem Rest der Welt, dürfen
kommen, wenn sie Spezialistinnen und Spezialisten sind. Für alle,
die das nicht sind, für alle, die nicht unmittelbar profitabel für
die Schweizer Wirtschaft sind, bleiben deshalb genau drei Möglichkeiten:
Aufenthalt als Sans Papiers, einen Asylantrag zu stellen oder per Heirat
bzw. Familiennachzug zu kommen. Auch der Entwurf des neuen Ausländergesetzes
entwirft keine tragfähige Migrationspolitik.
In der Europäischen Menschenrechtskonvention wird allen Menschen
zugesichert, mit ihren Familien zusammenleben zu können, wenn sie
das wollen. Die Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus
der EU stammen, dürfen laut geplantem neuem AuG aber nur vielleicht
per Familiennachzug kommen. Diese Möglichkeit wird im Entwurf AuG
erschwert und eingeschränkt. Die Linie, auf der Menschenrechte nicht
ohne weiteres gewährt werden, sondern Migrationsabwehr das Prinzip,
Härtefallregelungen die Ausnahme darstellen, charakterisiert das
gesamte geplante neue Ausländergesetz.
Ausländischen Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden,
droht Ausweisung oder Verbleib beim prügelnden Ehemann, wenn sie
noch nicht lange genug im Land sind. Die Initiative "Rechte für
Migrantinnen" von NR Christine Goll richtet sich gegen diesen Skandal,
der seit über 10 Jahren stattfindet, gegen die Gewaltbegünstigung
durch den Staat im Aufenthaltszweck "Verbleib beim Ehemann".
"Verbleib beim Ehemann", das heisst, Ausländerinnen, die
mit Ausländern verheiratet sind und so wie jede andere 5. Frau in
der Schweiz auch Gewalt von ihrem Ehemann erleben, dürfen nicht aus
der ehelichen Wohnung ausziehen, z.B. in ein Frauenhaus, sonst droht ihnen
Ausweisung. Damit wird der Gesetzgeber zum Komplizen der Täter. Theoretisch
dürfen die Frauen in besonderen Härtefällen bleiben, aber
es gibt einige dokumentierte steinharte Fälle, die der zuständigen
Fremdenpolizei nicht hart genug waren. Die Initiative Goll wollte diesen
Missstand beenden und gewaltbetroffenen Migrantinnen ein eigenes Aufenthaltsrecht
geben. Im Entwurf des neuen Ausländergesetzes aber sollen auch die
Migrantinnen, die mit Schweizern verheiratet sind, zur ehelichen Lebensgemeinschaft
oder zur Ausweisung gezwungen sein – eine enorme Ausweitung der
Gruppe von Frauen, die sich im Fall von häuslicher Gewalt von ihrem
Ehemann nicht wehren können, indem sie aus der Wohnung ausziehen.
Migrationsabwehr oder Menschenrechte? Bezüglich Datenschutz sieht
es im Entwurf des neuen Ausländergesetzes so aus: Es geht mehr um
Datenentblössung für transnationale polizeiliche Arbeit als
um Datenschutz, um Schutz der persönlichen Sphäre von Ausländerinnen
und Ausländern. Transnationale Zusammenarbeit findet ganz im Sinne
des Schengener Abkommens kaum zum Schutz von Menschenrechten statt, aber
durchaus als grenzübergreifende polizeiliche Zusammenarbeit.
Migrationsabwehr oder Menschenrechte? Diese Alternative wird von denen,
die das AuG entworfen haben, auch schnell beantwortet, wenn es um die
Sans Papiers geht. Gesetzlich begünstigte Gewalt, Willkür und
Ausbeutung ist es, den Sans-Papiers den grundlegendsten gesetzlichen Schutz
ihrer Menschenrechte zu verweigern, sie ohne Gesundheitsfürsorge
zu lassen und ohne die Möglichkeit, Gewalt und Ausbeutung vor Gericht
zu bringen, ohne damit Gefahr zu laufen, ausgeschafft zu werden. Menschenrechte
sind Frauenrechte - Frauenrechte sind Menschenrechte: Das tönt lächerlich
selbstverständlich, ist es aber nicht. Sans-Papiers Frauen arbeiten
oft in den privaten Haushalten der Schweiz und im Sexgewerbe – also
in für Frauen vorgesehenen Bereichen, die öffentlich so gut
wie unsichtbar und äusserst gering angesehen sind. Diese extrem privaten
Arbeitsbereiche sind überaus anfällig für Gewalt und Ausbeutung.
Es sind konkrete Menschen, denen Rechte vorenthalten werden und die
faktisch nicht einmal minimal geschützt sind. Das darf so nicht bleiben.
Deshalb sind wir heute hier.
Vielen MigrantInnen von ausserhalb der EU, die einwandern wollen, bleibt
nur das Gesuch um Asyl übrig. Dies ist ein umfassendes Versagen der
Migrationspolitik, die ihnen nahezu keine anderen Wege offen lässt
als das enge Asyltor, das immer noch enger gemacht wird. Wir sind heute
hier, um gegen den vorliegenden Entwurf des neuen Asylgesetzes genau so
zu protestieren wie gegen den Entwurf für das neue Ausländergesetz.
Beide hängen nämlich zusammen: wo das eine versagt, verschlimmert
das andere die Lage; beide sind sich darin einig, Zuwanderung als unliebsames
Problem zu verwalten und zu entsorgen.
Wer sein Glück in der Schweiz sucht, aber aus dem falschen Land
und der falschen Klasse kommt und nicht genug Bildung im Rucksack hat,
um für die Schweiz zu rentieren, soll weg bleiben. Wer trotzdem sein
Glück sucht, kann nur das Asyltor versuchen. Die uralte Praxis, sein
Glück suchen zu gehen, um sich selbst und seine Kinder zu ernähren,
heisst dann Asylmissbrauch, weil nur das enge Asyltor in der Mauer der
Migrationsabwehr gelassen wurde. Die meisten von Euch hier werden in ihrer
FamiliengeschichteVerwandte finden, die ausgewandert sind, um anderswo
Brot und Arbeit zu finden – was soll denn daran unanständig
sein? Die Asylpolitik ist so, wie sie ist, weil es keine akzeptable Einwanderungspolitik
gibt. Das Asyltor ist eng – zu eng für alle, die Armut entfliehen,
Bürgerkriegen und der Verfolgung durch paramilitärische Einheiten,
zu eng für die, die von ihrer Gemeinschaft oder ihrer Familie bedroht
werden. Härtefälle werden manchmal anerkannt. Aber die Härtefallregelung
bedeutet, Rechte durch Gnade zu ersetzen. Das ist Feudalismus, nicht Demokratie:
Der Fürst ist gnädig und gewährt den Aufenthalt, der Fürst
ist ungnädig und verweigert den Aufenthalt. Auf die Gnade des Fürsten
ist kein Verlass. Auf Härtefallregelungen besteht kein Rechtsanspruch.
Ein Beispiel aus dem geplanten Asylgesetz: Frauenspezifische Fluchtgründe
sind zwar im Asylgesetz, auch im geplanten, unter Umständen anerkannt,
aber nicht wirklich als international verbrieftes Recht, mehr als Gnade
im Einzelfall oder Härtefall, bei welchem die Asylbehörden oder
die Fremdenpolizei entscheidet, ob die Härte des Falls hart genug
war. Die bisher international geltenden Gründe, Menschen als Flüchtlinge
anzuerkennen, sind vor allem auf politische Einzelkämpfer ausgerichtet.
Sie werden häufig der realen Lebenssituation von Frauen nicht gerecht:
Frauen können z.B. einfach "mitgemeint" sein und als Schwester,
Tochter, Mutter oder Ehefrau von politisch missliebigen Männern verhaftet
oder gefoltert werden. Frauen können auch durch familiäre oder
gesellschaftliche Gewalt gezwungen sein, das Land zu verlassen. Im Zufluchtsland
werden ihre Fluchtgründe vielleicht ernst genommen, vielleicht auch
nicht. Fremdenpolizeiliches Ermessen geht vor Menschenrechten.
Ich wiederhole: Solange es Staaten gibt, ist es Aufgabe der politisch
Verantwortlichen, alle Einwohnenden auf ihrem Gebiet zu schützen
und ihre Menschenrechte durchzusetzen – alle Staaten sind an die
Menschenrechte gebunden; die Schweiz auch! Sie ist auch verpflichtet,
ihre anderen internationalen Abkommen einzuhalten.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO heisst es:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei
und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch
auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Das alles steht so in den Menschenrechten. Wenn die staatlichen Stellen
nicht fähig sind, diese Rechte für alle Menschen, die im Land
sind, durchzusetzen, dann braucht sie niemand. Die Einwanderung einer
Handvoll Privilegierter und Hochqualifizierter, Lohndumping für benachteiligte
Ausländerinnen und Ausländer und Ausbeutung und Gewalt für
Sans Papiers schafft die Wirtschaft auch allein – ein Staat, der
nichts kann als der Wirtschaft dabei zu helfen, entzieht sich selbst die
Legitimationsgrundlage. Ein solcher Staat verteidigt nur die Interessen
einer privilegierten Gruppe, statt für das Wohlergehen und die Entwicklung
der gesamten Bevölkerung zu sorgen – das kann die Wirtschaft
allein besser.
Die Schweiz aber kann auch ganz anders. Es bestehen in diesem Land Traditionen
eines vernünftigeren und menschlicheren Umgangs mit den Fremden (vgl.
für die folgende historische Skizze: Willi Wottreng, Ein einzig Volk
von Immigranten. Zürich 2000. S. 23-24.). Die Schweiz hat nach 1685
die hugenottischen Flüchtlinge aus Frankreich aufgenommen, die wegen
ihres Glaubens vertrieben und verfolgt wurden. Mit aktiver Beteiligung
von Schweizern wurde ein Schleppernetz aufgebaut, das den Hugenotten den
Übertritt in die Schweiz ermöglichte – gegen Honorar.
Die Schweizer Schlepper arbeiteten ähnlich wie Bergführer, nur
eben auf illegalem Terrain. Den Bedrängten sei Hilfe zu gewähren,
war die Maxime der Asylpolitik, die beschlossen wurde. Die Schweizer Schlepper
galten als Helfer und Beschützer der Bedrängten und genossen
dafür keineswegs einen schlechten Ruf.
Die Schweiz war damals über weite Regionen arm und konnte nur knapp
die eigenen Leute ernähren. In Zürich kamen 17000 Hugenotten
an, eine ganze Menge im Angesicht der Tatsache, dass die Stadt nur etwa
20 000 Einwohnerinnen und Einwohner hatte. Als die ortsansässige
Wirtschaft versuchte, die fremde Konkurrenz loszuwerden, hatte sie erst
nach mehr als 10 Jahren Erfolg. Schliesslich beschloss der regierende
Rat von Zürich, die Flüchtlinge wegzuweisen – aber nur
die, die über Mittel verfügten, selbstverständlich nicht
die Unbemittelten. Auch das einst Schweizer Praxis. Lasst uns an solche
Traditionen anknüpfen und dieses Ausländergesetz und dieses
Asylgesetz verhindern.
Die, die die Fremden vor allem als Gefahr, als Belastung und als Problem
darstellen und behandeln, die, die vom Kampf der Zivilisationen reden
oder doch in der Praxis der Gesetze den Fremden das Leben hier schwer
machen, für die gibt es in unserer hiesigen Tradition, in der Tradition
des christlichen Abendlandes und seiner jüdischen Wurzeln einen Satz,
mit dem ich abschliessen möchte: Verflucht sei, wer das Recht der
Fremden beugt!

|