Rechte für alle!
Kampagne gegen ein diskriminierendes AusländerInnengesetz
2-Klassen-Migration
Im Juli 2000 wurde ein Entwurf zu einem neuen AusländerInnengesetz
(AuG), welches das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
(ANAG) ablösen soll, in die Vernehmlassung geschickt. Zahlreiche
Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) haben Stellung bezogen und den Entwurf
zurückgewiesen. Er steht in der Tradition der "Überfremdungs"-Ideologie
und spaltet MigrantInnen in zwei Klassen: Der Migrationselite soll eine
verbesserte Rechtsstellung eröffnet werden. Die Unterklassen-Migration
jedoch fällt der "Missbrauchsbekämpfung anheim. Der überarbeitete
AuG-Entwurf ist nun im Frühjahr 2002 in der bundesrätlichen
Botschaft veröffentlicht worden. Schon bald wird er im Parlament
debattiert, weshalb die öffentliche Auseinandersetzung mit dem-AuG-Entwurf
erneut geführt werden muss.
Zweierlei Recht
Der AuG-Entwurf tischt die verworfene 18%-Initiative mit anderen Zutaten
wieder auf. Das AuG soll ein Gesetz für Nicht-EU-Angehörige
werden, und von diesen sind nur die "Hochqualifizierten" erwünscht:
Investoren, Unternehmer, anerkannte Personen aus Wissenschaft, Kultur
und Sport, Firmenkader und Angestellte von international tätigen
Unternehmen. Für die wenig begüterten MigrantInnen, die existentiell
auf ein Arbeitseinkommen angewiesen sind, werden die Einreisehürden
noch erhöht. Wird ihre Arbeitskraft dennoch gebraucht, dann können
sie nur mit Kurz- und Kürzest-Aufenthalten in der Schweiz bleiben
und müssen das Land nach getaner Arbeit sofort wieder verlassen.
Zitat: "Der Initiativtext (der 18%-Initiative)
lässt mehr als genügend Spielraum, um den legitimen Bedürfnissen
der Wirtschaft Rechnung zu tragen. Er erleichtert den Zugang im hochqualifizierten
Bereich und ist restriktiver als die heutige Regelung bei der reinen
Mengenzuwanderung." (Philipp Müller, Vater der 18%-Initiative,
Fdp-Pressedienst, 8.4.99)
Und wer macht die mühsame Arbeit?
Die "AusländerInnen" sind überdurchschnittlich in
Tieflohn-Branchen vertreten: im Gastgewerbe, im Verkauf, im Gesundheitswesen,
im Reinigungsgewerbe, auf dem Bau, im Sexgewerbe und in privaten Haushalten.
Bürgerliche Parteien verlangen, um über billige und willige
Arbeitskräfte auch weiterhin zu verfügen, eine Arbeits- und
Aufenthaltsbewilligung von wenigen Monaten ohne Recht auf Familiennachzug
und ohne Recht auf einen weiterführenden Aufenthalt. Auch der Bauern-
und der Gewerbeverband fordern solche rechtlose Aufenthalte, die weit
schlechter sind als die bisherigen Saisonnierbewilligungen. Die ins Auge
gefassten Kurzaufenthaltsbewilligungen öffnen der sklavenmässigen
Ausbeutung Tür und Tor, gegen die sich die Betroffenen nicht zur
Wehr setzen können.
Zitat: "Die Intention des AuG, dass hauptsächlich
für Personen aus Staaten ausserhalb Westeuropas ... eine restriktive
Zulassungspolitik gelten soll, wird von der FdP grundsätzlich unterstützt.
... Es ist kein Geheimnis, dass insbesondere die landwirtschaftlichen
Betriebe sowie das Gast- und Baugewerbe mit ihren saisonnalen Bedürnissen
auch auf aussereuropäische Arbeitskräfte angewiesen sind."
(Stellungnahme der FdP zum AuG-Entwurf, S.1.)
Frauenhandel
Der Bundesrat erachtet die Einführung eines ausdrücklichen
Aufenthaltsrechtes für Opfer von Menschenhandel nicht als notwendig.
Für sie gilt, wie für die Sans-papiers die die polizeiliche
Einzelfallprüfung ("Härtefall"klausel). An der bisherige
Regelung für Cabaret-Tänzerinnen, welche die Frauen auf Sexarbeit
festnagelt, soll festgehalten werden. Nur wenn sie nachweisen können,
dass sie gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen worden sind, sollen
erleichternde Bestimmungen zum Tragen kommen.
Recht auf Familie nur für Gutverdienende
Migration darf nicht mit der Zirkulation von Waren und Kapital verglichen
werden. Menschen sind - bei aller Individualität - soziale Wesen,
brauchen den Rückhalt von sozialen Netzen, leben mit ihren Angehörigen
zusammen und tragen diesen gegenüber soziale Verantwortung. Der AuG-Entwurf
bindet das Recht auf "Familienleben" an materielle Voraussetzungen,
welche die schlechter Verdienenden nicht erfüllen können. MigrantInnen,
die Sozialhilfe beziehen und nicht über eine "angemessene"
Wohnung verfügen, dürfen ihre Kinder und Ehegatten nicht zu
sich holen. Der Familiennachzug wird MigrantInnen nur während der
ersten fünf Jahre nach ihrer Einreise gestattet, in einer Zeit, in
welcher das Einkommen für den Familiennachzug oft nicht ausreicht.
Das Aufenthaltsrecht von ausländischen Ehegatten (die mit einer schweizerischen
oder niedergelassenen Person verheiratet sind) ist nur gewährleistet,
wenn das Ehepaar in einer gemeinsamen Wohnung lebt. Allein schon eine
Trennung oder das getrennte Wohnen kann das Bleiberecht des ausländischen
Ehegatten gefährden. Denn hinter jeder binationalen Ehe wittert die
Behörde eine "Scheinehe".
Zitat: "Wiederholt wurde gefordert, den
Missbrauch der Eheschliessungen zur Sicherung der Anwesenheit in der
Schweiz sowohl durch Mittel des Ausländerrechts als auch des Zivilrechts
zu bekämpfen." (Begleitbericht zum AuG-Entwurf, Abs. 262.10)
Kein Mensch ist illegal!
Dass immer mehr Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung leben müssen
(als Sans-papiers), ist auf die zunehmende Schaffung neuer Einwanderungs-
und Aufenthaltsbeschränkungen zurückzuführen. Die Restriktionen,
wie sie der AuG-Entwurf vorschlägt, bewirken mehr Sans-papiers. Sie
bilden die unterste Schicht in der Migrationsgesellschaft; sie leben und
arbeiten ohne jeglichen Rechte und Perspektiven. Daran vermochten sie
mit ihrer mutigen Kampagne bis heute nichts zu verändern.
Sans-papiers sind u.a. ehemalige Saisonniers, Botschaftsangestellte und
JahresaufenthalterInnen, deren Aufenthalt abgelaufen ist, ehemalige Asylsuchende,
Frauen, die im Haushalt oder im Sexgewerbe arbeiten, Ehefrauen, die wegen
einer Scheidung ihr Aufenthaltsrecht eingebüsst haben, Frauen, die
mit einem Heiratsversprechen in unser Land geholt und ausgenützt
wurden, sowie Kinder des verbotenen Familiennachzugs. Ohne Kranken-, Unfall-
und Altersversicherung sind Sans-papiers gesundheitlichen Risiken und
Schwangerschaften schutzlos ausgeliefert. Sie können sich rechtlich
gegen Ausbeutung und Missbrauch nicht wehren.
Zitat: "Konsequent bekämpft werden
muss namentlich die illegalen Ein- und Ausreise und die Schlepperkriminalität
..." (Begleitbericht zum AuG-Entwurf, Abs. 274).
Immigration wird als Gefahr wahrgenommen
Immigration wird im AuG-Entwurf mit "Missbrauch" und "Kriminalität"
assoziiert. Die Artikel zum Datenschutz schreiben nur die Vollmachten
der Behörden auf den Betrieb von Datensammlungen fest, nicht aber
die Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.
Damit werden MigrantInnen zu Objekten behördlicher und polizeilicher
Überwachung gemacht
Europa profitiert seit 500 Jahren von der Arbeitskraft der anderen Kontinente
Migration findet statt und hat immer stattgefunden. Seit 500 Jahren
hat sich Europa, meist unter Zwang, billiger oder fast kostenloser Arbeitskraft
aus Lateinamerika, Afrika und Asien bedient. Der globale Arbeitsmarkt
hat eine Geschichte von mehreren Jahrhunderten - Rassismus und Sexismus
sind die strukturierenden Merkmale. Die heutigen "WanderarbeiterInnen"-Modelle
mit der ausgeprägten staatlichen Kontrolle sind neueren Datums. In
der Schweiz wurde seit dem ersten Weltkrieg die Migrationsfreiheit Schritt
für Schritt aufgehoben. Der Bund zentralisierte im ersten Weltkrieg
die vorher kantonalen einwanderungspolitischen Befugnisse und führte
die Visums- und Passpflicht ein. Der Kampf gegen "Überfremdung"
begann, politische Maxime zu werden, die im zweiten Weltkrieg die Abschottung
gegen Flüchtlinge begründete. In diesem Geist entstand das ANAG
(Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer), das
seit 1931 bis heute in Kraft ist.
Solidarité sans frontières (Sosf) und Frauenrat für
Aussenpolitik (FrAu), 1.3.01
Neuengasse 8., 3011 Bern, 031 311 07 70

|