Migrantinnen lösen die Krise der Hausfrauenarbeit
Referat von Sosf an der FemCo-Tagung vom 17.5.03
Ich beginne mit fünf Thesen:
-
Die heutige globale und lokale Arbeitsteilung gewährt Frauen
bestimmter Herkunft den Zugang zum Arbeitsmarkt und erlaubt unter
gewissen Bedingungen eine Berufskarriere. Die Verbannung der Frauen
ins traditionelle Familienmodell mit männlichem Brotverdiener
und weiblicher Zuständigkeit für das Private ist in den
letzten 50 Jahren aufgebrochen worden.
-
Die Angleichung weiblicher Berufskarrieren an männliche wird
durch die Ungleichheit unter Frauen unterschiedlicher Herkunft erst
ermöglicht.
-
Während für einheimische, nord- und westeuropäische
Frauen die Gleichstellung mit Männern derselben Herkunft gefördert
wird, werden Migrantinnen aus Nicht-EU-Ländern gezwungen, die
traditionelle Familienrolle zu übernehmen.
-
Der private Haushalt wird mit der Gleichstellungspolitik externalisiert
und von einer weiblichen Unterklasse übernommen. Die Krise der
privaten Sphäre wird durch die zunehmende Migration von Frauen
aus Nicht-EU-Ländern gelöst.
-
Wenn die Gleichstellungsinstutionen und die einheimische Frauenbewegung
ihren Blick auf die Gleichstellung mit einheimischen Männern
fixieren, nehmen sie die Befreiung von der Hausarbeit auf Kosten ethnisch
und ausländerrechtlich diskriminierter Frauen in Kauf. Eine emanzipatorische
und solidarische Frauenbewegung darf nicht ohne Bezug zur Ungleichheit
unter Frauen unterschiedlicher Herkunft politisieren. Die Migrationsfrage
ist zentral und kein Nebenwiderspruch. (1)
Überfluss und Überflüssige
"So lange Kindererziehung und –versorgung noch immer als
"Frauensache" gelten und privatisiert bleiben, werden berufstätige
Frauen dazu gezwungen, das System der Hausangestellten vom 19. Jahrhundert
zu re-institionalisieren" (Brigitte Young, Widerspruch). Die bezahlte
Arbeit im Haushalt ist jedoch der bezahlten Arbeit ausserhalb des Haushaltes
nicht gleichgestellt. Die Hausarbeit wird durch die Aufwertung der externen
Berufsarbeit von Frauen nicht nur entwertet sondern auch der Wahrnehmung
entzogen; sie wird "verüberflüssigt". "Nur-Hausfrauen"
gelten heute als überholt. Die Zuweisung von Frauen in einen vom
öffentlichen abgetrennten privaten Raum war eine Methode des Unsichtbarmachens.
Heute kommt die Methode des Überflüssigmachens hinzu. Wer erledigt
die Haus- und Kinderarbeit der "Berufsfrauen" und wer erledigt
diejenige der Hausangestellten? Es sind Frauen, denen aufgrund von politischen
und rechtlichen Diskriminierungsstrategien die Gleichberechtigung und
sogar die Daseins-Berechtigung abgesprochen werden, die, wenn sie überhaupt
wahrgenommen, oft als "Unerwünschte" bezeichnet werden.
Viele der politisch nicht organisierten Sans-papiers und Asylsuchenden,
mit denen ich Kontakt habe, hegen Selbstmordgedanken. Sie fühlen
sich völlig wertlos und überflüssig. Dieses Gefühl
lässt sich nicht auf eine depressive Neigung zurückführen.
Den Sans-papiers wird hier gesellschaftlich deutlich signalisiert: Ihr
seid wertlos und überflüssig. Wir sehen Euch als ein Wegwerfprodukt.
Für Sans-papiers-Frauen sind es oft die Kinder oder die Selbstorganisation,
die sie zum Durchhalten veranlassen. Ein wichtiger Aspekt der Sans-papiers-Bewegung
liegt auch in der anderen Selbst- und Fremdwahrnehmung: Kein Mensch ist
illegal heisst, es gibt keine wertlosen und überflüssigen Menschen.
Eine Ärztin sagte mir, seit ihre PatientInnen in der Sans-papiers-Bewegung
mitmachen, seien sie weniger depressiv.
Die Ausgrenzung und Entwertung von Menschen, ist eine gesellschaftliche
Waffe, welche die Unterdrückten gefügig macht. Ich kenne dies
bis zu einem bestimmten Grad auch aus meinem Leben vor der Frauenemanzipation,
die für mich mit der neuen Frauenbewegung eingesetzt hat. Wer sich
wertlos fühlt, ist dankbar für jeden ausgebliebenen Fusstritt,
für jegliche Duldung und für jedes auch noch so paternalistische
Zeichen der Zuwendung. Die Selbsteinschätzung ist völlig abhängig
von der Fremdeinschätzung. Die Waffe der Entwertung setzt unsere
Gesellschaft heute gegen die als unerwünscht deklarierten MigrantInnen
ein. Manche, die mit einem gesunden Selbstvertrauen hier angekommen sind,
verfallen mit der Zeit einer Depression. Sehr häufig stelle ich dies
bei den Asylsuchenden fest, die vor ihrer Ankunft hier meistens sehr viel
Durchsetzungsvermögen bewiesen haben, nachher aber aufgrund der Dauerdemütigung
psychisch krank werden.
Überfluss und "Überflüssige" sind aneinandergekoppelt.
Die Zahl der Superreichen mit über 30 Millionen $-Vermögen ist
von 1996 bis 2000 um mehr als 50% gestiegen. Das Kapital der 15 reichsten
Personen übersteigt das gesamte Btuttoinlandprodukt Afrikas südlich
der Sahara. In der Schweiz, ein Land mit einer verhältnismässig
sehr grossen Einkommenungleichheit, verdienen die 10% der Reichsten mehr
als ein Fünftel des Gesamteinkommens. Personen mit einem Millioneneinkommen
sind vorwiegend männlich. Die reichsten 3 Prozent aller Haushalte
besitzen gleichviel Vermögen wie die übrigen 97 Prozent. (2)
Die "Überflüssigen" bilden eine Grundvoraussetzung
für die Produktion des Überflusses für wenige. Je grösser
das Angebot der rechtlosen "Überflüssigen", desto
tiefer können die Lohnkosten im Billigsektor gedrückt werden.
Die Überflüssigen sind Ausdruck der Überbewertung spezialisierter,
unternehmensorientierten Dienstleistungen und der laufenden Entwertung
der untergeordneten Dienstleistungen. Letztere teilen ihr Schattendasein
mit der unbezahlten Frauenarbeit in der Care-Economy. Dort, wo üblicherweise
keine formellen, vertraglichen Arbeitsverhältnisse bestehen, wie
in der Sex- oder Haushaltsarbeit, ist der Übergang zur irregulären
Beschäftigung fliessend. Die unbezahlte Familienarbeit liesse sich
ebenfalls als ein irreguläres Beschäftigungsverhältnis
bezeichnen.
Frauenarbeit und Migrantinnen
Die unbezahlte Frauenarbeit als irreguläres Beschäftigungsverhältnis:
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen der schlechtbezahlten
und der unbezahlten Haushaltsarbeit? Haushaltsarbeit wird vorausgesetzt;
die schlecht bezahlte ist oft unerlaubt, aber unerlässlich. Die Hausarbeit
ist vertraglich schlecht abgesichert und kaum sozialversichert; sie kann
leicht die Züge von Sklavenarbeit annehmen: Ausbeutung ist kaum einklagbar.
Das neue Ausländerrecht setzt auch unbezahlte Arbeit unter Strafe,
wenn diese von einer Migrantin geleistet wird. (3)
Diese Vorschrift zeigt die Persversion der männlichen Wahrnehmung
von Frauenarbeit. Natürlich wird de facto keine Migrantin dafür
bestraft, wenn sie für die eigene Familie unbezahlte Arbeit leistet.
Wann aber beginnt die Hausarbeit bewilligungspflichtig zu werden? Dann,
wenn eine Person, in der Regel eine Frau ausländischer Herkunft,
einer einheimischen Frau einen Teil ihrer unbezahlten Arbeit gegen Verpflegung
und ein Dach über dem Kopf und abnimmt? Strafbar macht sich nicht
nur die Migrantin, sondern auch die Frau, welche die Migrantin irregulär
beschäftigt und sich damit den Zugang zu Erwerbsarbeit erleichtert.
Allerdings sind die Strafen gegenüber den irregulär Beschäftigenden
im Haushalt mild und werden selten verfolgt. Zwischen einheimischen Frauen
und im Haushalt beschäftigten Migrantinnen ist eine unsichtbare Verbindung
entstanden.
Ausgabenbremsen, Senkung von Haushaltsdefiziten und Überwälzung
von Sozialausgaben auf die privaten Haushalte führen dazu, dass die
soziale Reproduktion wieder vermehrt in den privaten Sektor verlagert
wird. Das heisst, Frauen verlieren ihre sozialstaatlichen Jobs und werden
wieder stärker mit unbezahlter Versorgungsarbeit belastet, was sie
in ihrer Berufskarriere behindert. Die Erwerbstätigkeit der Frauen
hat in den letzten dreissig Jahren stark zugenommen. Die Erwerbsquote
der Frauen in der Schweiz betrug 1971 nur 32,9%, ungefähr die Hälfte
derjenigen der Männer (64,4%); sie lag 1988 immer noch unter 40%.
Im Jahr 2002 betrug sie 58,8%; allerdings arbeiten die Schweizerinnen
zu 58,9% Teilzeit (die Ausländerinnen nur zu 41% /Ende Juni 2002).
(4)
Mit dem Einzug der Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt ist ihre Mehrfachbelastung
gestiegen. Es sind jedoch Frauen der Migration, die unsichtbar geholfen
haben, den Spagat von Berufs- und Familienarbeit zu vollbringen. Der private
Haushalt ist der Sektor, der nach dem Gastgewerbe und noch vor dem Baugewerbe
die meisten ausländischen Arbeitskräfte beschäftigt. (5)
Alle drei Sektoren zählen zudem zu den Branchen mit den meisten
irregulär Beschäftigten. Der wichtigste irreguläre Beschäftigungsbereich
ist der Privathaushalt. Zwei neuere Untersuchungen in der Westschweiz
haben bestätigt, was wir schon lange vermuten: Die Mehrheit der Sans-papiers
sind Frauen, häufig jung und im Haushalt beschäftigt.
Hausfrauen aus Nicht-EU-Ländern
Unbezahlte Arbeit ist für MigrantInnen bewilligungspflichtig, allerdings
nicht, wenn sie im Rahmen der eigenen Ehe geleistet wird.
Jede dritte Ehe in der Schweiz wird zwischen Partnern einheimischer und
ausländischer Herkunft geschlossen. Beinahe jeder dritte Schweizer
heiratet eine Frau ohne Schweizer Pass, bei den Schweizerinnen ist es
jede siebte Frau, die einen Migranten heiratet. Binationale Ehen liegen
im Trend, vor allem bei den Männern. Doch auch in der PartnerInnenwahl
unterscheiden sich die Schweizer deutlich von den Schweizerinnen. Die
IG-Binational hat in einer neuen Studie eine interessante Tabelle veröffentlicht
(6): Schweizer Männer wählen, im Unterschied
zu den SchweizerInnen, Personen aus weitentfernten Nicht-EU-Ländern.
An zweiter und dritter Stelle (nach Deutschland) stehen Frauen aus Brasilen
und Thailand. Beliebt sind auch Frauen aus Russland, aus der Ukraine,
aus Marokko, aus der Dominikanischen Republik etc.
Interessant ist zudem die Feststellung, dass die Scheidungsrate binationaler
Paare insgesamt tiefer (39%) liegt, sogar frappant tiefer (26%) bei den
Paaren mit Schweizer Mann und ausländische Frau (die Scheidungsrate
unter Schweizer Paaren beträgt 45%).
Die Heirat ist, neben dem Sexgewerbe, für Migrantinnen aus den
Nicht-EU Ländern fast die einzige Zuwanderungsmöglichkeit. Einwanderungsbewilligungen
für hochqualifizierte Frauen aus Nicht-EU-Ländern sind eher
die Ausnahme. Für sie ersetzt vor allem der Heiratsmarkt den fehlenden
Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heisst aber: arbeiten ohne Lohn, Aufenthalt
abhängig von der Zufriedenheit des Ehemannes über die geleisteten
Gratisdienste im Haushalt und im Bett. Frauen aus Nicht-EU-Ländern
ersetzen immer häufiger die wenig heiratsfreudigen Schweizerinnen,
die ein selbstbestimmtes Leben mit Beruf vorziehen. Migrantinnen nehmen
somit nicht nur als Haushaltsangestellte, sondern auch als Ehefrauen den
SchweizerInnen einen grossen Teil der unbezahlten Reproduktionsarbeit
ab. Die gesetzlichen Bestimmungen zwingen Migrantinnen in traditionelle
Frauenrollen.
(Über die diesbezüglichen Diskriminierungen gegenüber EU-Angehörigen
siehe EKR-Tabelle)
Abschiebung in die Illegalität
In der NZZ vom 20.4.03 beschreibt Bernadette Calonego drei mutige Schweizerinnen,
wie sie im fernen Kanada ihren Lebenstraum erfüllten. Beschrieben
werden verschlungene Biographien, das Suchen nach dem richtigen Beruf
und Lebenspartner, Heirat, Trennung, Scheidung, auch Arbeitslosigkeit.
Ich staune. Eine Migrantin aus einem Nicht-EU-Land hätte in der Schweiz
bereits bei der geringsten biographischen Veränderung ihre Aufenthaltsbewilligung
verloren. Der Aufenthalt in der Schweiz ist für nicht EU-Angehörige
an einen engen Zweck gebunden: Ehe, bestimmte Arbeitsstelle, Krankheitsaufenthalt.
Fällt der bestimmte Zweck dahin, muss die Schweiz verlassen werden.
Ist der Traumberuf oder der Traummann nicht auf Anhieb richtig, muss ausgereist
werden.
Das Schlimme am alten und neuen AusländerInnengesetz ist die Unsicherheit
des Aufenthalts. MigrantInnen sind hier, um einen Zweck zu erfüllen,
der im Interesse der Schweizer (Volks-) Wirtschaft liegt. Wird dieser
Zweck nicht mehr erfüllt, fällt das Aufenthaltsrecht dahin.
Die verschiedenen Aufenthaltsstatute bilden eine Hierarchie, welche die
ausländische Bevölkerung in verschiedene Klassen oder Kasten
aufteilt: Zuunterst die Sans-papiers, gefolgt von den Personen des Asylbereichs.
Darüber werden die Nicht-EU-Bürgerinnen mit unsicherem Aufenthalt
plaziert, unter denjenigen mit relativ sicherem Aufenthalt. Die Hierarchie
wirkt einer Solidarisierung der MigrantInnen untereinander entgegen. So
ist es fast unmöglich, eine Solidarisierung von aufenthaltsberechtigten
MigrantInnen mit Asylsuchenden aufzubauen. Der einzige Aufenthaltszweck
der Asylsuchenden ist die Überprüfung ihres Asylgesuchs. Nun
soll auch dieses Bleiberecht mit den neusten dringlichen Gesetzesvorschlägen
eingeschränkt werden. Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten
wird, sollen sofort aus dem Asylbereich ausgegliedert und dem Heer der
Sans-papiers zugeordnet werden. Das würde rund ein Viertel oder mehr
aller Asylsuchenden betreffen. Das nun als dringlich durchgeboxte Gesetzgebungsverfahren
würde, wenn es Akzeptanz findet, gegen die grundlegensten Menschenrechte
und auch gegen die Bundesverfassung verstossen (Art. 12, Recht auf Hilfe
in Notlagen). Auf der unterstersten Stufe, derjenigen des irregulären
Aufenthaltes, finden sich Migrantinnen der verschiedensten Stufen und
Asylsuchende als Rechtlose wieder – dann, wenn sie ihren jeweiligen
Aufenthaltszweck verloren haben. Auf der untersten Stufe sind sie alle
gleich rechtlos.
Die verschiedenen Stati ermöglichen die eigentlich de jure nicht
zulässige Ungleichbehandlung von MigrantInnen, insbesondere hinsichtlich
der Löhne und der Aufstiegsmöglichkeiten. Die Lohndiskriminierung
steigt mit zunehmend unsicherem Aufenthaltsstatus. Yves Flückiger
und José Ramirez haben in ihrer Studie festgestellt, dass die hierarchische
Struktur der Schweizer Bevölkerung ganz anders aussehen würde,
wenn die Schweizer nach den gleichen Kriterien befördert würden
wie beispielsweise die Inhaber von C-Bewilligungen. Die Schweizer sind,
gemessen an diesen Kriterien, auf den untersten Stufen der Karriereleiter
unter- und auf den höheren übervertreten. Sie, und das trifft
vor allem auf die Schweizer Männer zu, stellen dreimal mehr Führungskräfte
als dies der Fall wäre, wenn sie gleich wie Niedergelassene befördert
würden. Was für Frauen im allgemeinen gilt, gilt noch stärker
für Migranten und insbesondere für Migrantinnen: Frau beziehungsweise
Migrantin muss um einiges besser sein, um einen qualifizierten Job zu
erlangen. Der Aufstieg in eine bessere Klasse ist für MigrantInnen
und Migranten viel beschwerlicher als für einheimische Frauen. Frauen
sind per Geburt oder Heirat in allen Klassen vertreten. Die Herkunft aus
einem Nicht-EU-Land haftet jedoch als Unterklassenstigma lebenslänglich
an den Menschen; die Diskriminierung beruht nicht bloss auf gesellschaftlichen
Vorurteilen sondern auf rechtlich verankerter Chancenungleichheit (Beispiel:
Inländervorrang, kein Stimm- und Wahlrecht). Rechtlich geht es sowohl
um direkte wie indirekte Diskriminierung. Sie trifft Personen trifft bei
der beruflichen Förderung um so stärker, je unstabiler die Aufenthaltsbewilligung
ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Personen mit befristeter
Aufenthaltsbewilligung – ungeachtet ihrer Qualifikationen - am stärksten
eingeschränkt.(7)
Gemäss der SAKE-Studie von 2002 gehören 43,4% der Nord- und
WesteuropäerInnen zu den Führungskräften oder sind in akademischen
Berufen tätig. Deutlich tiefer ist der entsprechende Anteil bei den
Nicht-EU-AusländerInnen, nämlich 11,6% (die SchweizerInnen liegen
im Mittelfeld bei 23.1%). Entsprechende Unterschiede sind bei den Löhnen
festzustellen: Nord- und WesteuropäerInnen liegen 23% und SchweizerInnen
5% über dem Einkommens-Median, während Nicht-EU-Angehörige
20% darunter liegen.(8) Nicht mitberechnet sind
die irregulär Beschäftigten.
Der Profit nicht nur aus der Lohndiskriminierung sondern auch aus Sozialabgaben
für nie bezogene Sozialleistungen von Migranten und insbesondere
Migrantinnen ist immens. Allein an den Asylsuchenden, die so häufig
als eine viel zu teure und kostspielige Last dargestellt werden wird kräftig
verdient. Gemäss einem Text in Bilan vom Mai 2003 schöpft die
Schweizer Wirtschaft aus der Erwerbsarbeit 2 Milliarden und der Staat
über Abgaben 106 Millionen Gewinn ab. Der Gewinn aus den schlechtbezahlten
Sans-papiers dürfte um einiges höher liegen. Dieser Profit ist
Teil der schamlosen Umverteilung des Reichtums von unten nach oben.
Solidarité sans frontières, Anni Lanz, 13.5. 2003

1) Brigitte Young: Die Herrin und die Magd, Widerspruch Nr. 38; Genderregime
und Staat in der globalen Netzwerkökonomie, PROKLA 111
2) Ueli Mäder, Elisa Streuli: Reichtum in der Schweiz, Rotpunktverlag,
Zürich 2002
3) Art. 9, AuG: Bewilligungspflicht bei Aufenthalt mit Erwerbsarbeit:
Abs. 1: Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz eine
Erwerbsarbeit ausüben wollen, benötigen unabhängig von
der Aufenthaltsdauer eine Bewilligung. ... Abs. 2: Als Erwerbstätigkeit
gilt jede normalerweise auf Erwerb ausgerichtete unselbständige oder
selbständige Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich ausgeübt
wird.
4) SAKE-News, Bundesamt für Statistik
5) Prozentuale Anteile des von ausländischen Erwerbstätigen
Arbeitsvolumens: Gastgewerbe: 50,6%, Private Haushalte: 41,4%, Baugewerbe:
33,5%; SAKE-News 2/03
6) Interessengemeinschaft Binational: Bericht zur Situation binationaler
Partnerschaften und Familien in der Schweiz, 2003, Bestelladresse: IG
Binational, Dornenstr. 8. 8305 Dietikon
7) Yves Flückiger und José ramirez: Hierarchische Stellung
im Betrieb und Segregation nach Herkunft in der Schweiz; in:Migration
und die Schweiz, Hrsg. Hans-Rudolf Wicker, Rosita Fibbi, Werner Haug,
Seimso-Verl. Zürich 2003
8) SAKE-News Nr 2/03

|