«Dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen», das ist das Bewusstsein, in dem die Bundesverfassung verfasst und vom Stimmvolk angenommen worden ist. So steht es jedenfalls in ihrer Präambel.

Die Realität ist eine andere: Die zum Jahrhundertwechsel in Kraft getretene neue Verfassung enthält zwar erstmals einen Katalog von Grundrechten, aber

  1. Einige Formulierungen sind so butterweich, dass sie allenfalls nette Absichtserklärungen darstellen.
  2. Regelmässig werden Grundrechte ausgehöhlt, wenn es den wirtschaftlichen Interessen oder der angeblichen Sicherheit dient – per Gesetz, per Verordnung oder einfach durch die bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse.
  3. Zentrale Grundrechte wie das Stimm- und Wahlrecht gelten nicht für «AusländerInnen», sie werden wie die Bewegungsfreiheit selektiv – zum Beispiel gegenüber «Randständigen» – eingeschränkt, sie sind wie die Versammlungsfreiheit von einer polizeilichen Bewilligung abhängig, sie können nicht eingeklagt werden, weil Rechtswege wie im Sozialversicherungsrecht verkürzt wurden oder den Betroffenen – zum Beispiel Asylsuchenden – das Geld für den Gang zum Bundesgericht fehlt …

Für Solidarité sans frontières und für grundrechte.ch ist deshalb klar: Freiheit und Gleichheit müssen ständig neu erkämpft werden. Sie müssen à jour gehalten und reformuliert werden, damit sie weder von technischen noch von gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Entwicklungen überholt werden. Sie müssen für alle gelten und dürfen nicht an den Grenzen enden.

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