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Gefährliche Corona-Situation in den Zürcher Notunterkünften 

Der Schutz der Menschen vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus hat für alle Menschen Vorrang, auch wenn sie « illegal hier sind ». Diskriminierte Bewohner*innen der Zürcher Notunterkünfte sagen: « Wir klagen an ».

Gefährliche Corona-Situation in den Zürcher Notunterkünften soll ungestrafte Fake-News bleiben

Die Fakten

Mitte März 2020, als der Lockdown beschlossen wurde, verdichteten sich die Hinweise, dass die Schutzmassnahmen in den Zürcher Notunterkünften (NUK) mangelhaft waren, dass kaum Schutzmaterial (Seifen, Desinfektionsmittel) vorhanden war und dass die vorgeschriebenen Abstandsregeln nicht eingehalten werden konnten. Zahlreiche Berichte in den Medien, die sich auch auf in den NUK tätige Ärzte und Angestellte abstützten, wurden von den kantonalen Verantwortlichen jeweils dementiert, führten aber zu keinerlei Änderungen. Vor diesem Hintergrund bildete sich eine Allianz von Besuchsgruppen und Menschenrechtsorganisationen, welche die Informationen aus den NUK zusammentrugen, Bewohner*innen der NUK und Drittpersonen befragten und das Dossier im Mai 2020 zu einer 70-seitigen Strafanzeige bündelten. 

Angezeigt wurden Regierungsrat Mario Fehr als Vorsteher der kantonalen Sicherheitsdirektion, Beamte des Kantonalen Sozialamts und Angestellte der ORS AG, welche die NUK im Auftrag des Kantons betreibt. Ihnen werden Delikte wie Aussetzen, Nötigung, und Körperverletzung sowie Verletzung des Epidemiengesetzes und Widerhandlung gegen die Covid19-Verordnung vorgeworfen. Dass die Bewohner*innen der NUK dort anwesend sein müssen, falls sie Nothilfe beanspruchen (d.h. ein Dach über dem Kopf und ein tägliches Sackgeld von Fr. 8.50) und ihnen dort eine Ansteckung droht, kann Nötigung darstellen. Mit dem Ansteckungsrisiko war das Risiko einer schweren Erkrankung oder gar eines tödlichen Verlaufs verbunden. Das kann vorsätzliche oder fahrlässige versuchte Körperverletzung sein. Und da in den NUK keine ausreichenden Schutzmittel vorhanden waren und die Abstände nicht eingehalten werden konnten, bestand der Verdacht der Widerhandlung gegen die bundesrätliche Covid19-Verordnung und gegen das Epidemiengesetz. Das sind keine leicht zu nehmenden Straftaten.

Kaum bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, bezeichnete die Sicherheitsdirektion den Inhalt der Strafanzeige als « politisch motivierte Fake-News ». Die in den NUK lebenden Personen seien durchwegs abgewiesene Ausländer*innen, die illegal anwesend seien und längst hätten ausreisen sollen . Regierungsrat Mario Fehr erhielt umgehend politischen Support von Seiten der Zürcher SVP. Die Allianz « Wir klagen an » reagierte darauf mit einer an den Gesamtregierungsrat adressierten Aufsichtsbeschwerde. 

Derweil liess sich die Staatsanwaltschaft Zeit. Obwohl Antrag gestellt wurde, die Anzeige erstattenden Bewohner*innen der NUK müssten umgehend befragt werden, da sie möglicherweise ausgeschafft würden, blieb die Staatsanwaltschaft monatelang untätig. Ende September 2020 überwies sie die Anzeige gegen Regierungsrat Mario Fehr an den Kantonsrat zur Klärung der Frage, ob sie zur Strafuntersuchung ermächtigt werde. In einem Begleitbrief hielt sie fest, die Verantwortlichen der Sicherheitsdirektion und der Firma ORS hätten die Schutzmassnahmen während der inkriminierten Zeit stetig umgesetzt und angepasst und sie erkenne keine Hinweise darauf, dass Verantwortliche des Kantons Bewohner der Rückkehrzentren eventualvorsätzlich geschädigt oder genötigt hätten. In Tat und Wahrheit hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich allerdings überhaupt keine Abklärungen getätigt. 

Anfangs Oktober 2020 kam, was kommen musste: Im NUK Urdorf, einem unterirdischen Zivilschutzbunker, dessen Schliessung die SP des Kantons Zürich und weitere Parteien schon länger erfolglos gefordert hatten, kam es zu einem massiven Corona-Ausbruch. Mehrere Bewohner und zwei Angestellte der Betreiberin hatten sich mit Covid19 infiziert. Die Bewohner*innen wurden am 2. Oktober in das ehemalige Pflegezentrum Erlenhof in Zürich überführt und in Quarantäne versetzt. Am 8. Oktober stürzten zwei Männer aus einem Fenster des dritten Stocks des Erlenhof und verletzten sich dabei so schwer, dass sie hospitalisiert werden mussten. Der Regierungsrat behauptete am 4. November, die zwei Männer hätten vor dem Sturz randaliert und sich gegenüber einem Mitarbeiter aggressiv gezeigt. Die Polizei habe die Situation beruhigen können und sich zurückgezogen. Der Ältere der beiden habe erklärt, er habe trotz der Quarantäne einkaufen gehen wollen. Gleichzeitig räumt der Regierungsrat ein, die Situation im Erlenhof sei bereits vor dem Fenstersturz angespannt gewesen. Das erstaunt wenig, wenn man bedenkt, dass sämtliche Bewohner der NUK Urdorf seit dem 2. Oktober unter den Augen der Polizei in Isolation oder in Quarantäne waren. Statt den Fenstersturz zu bedauern, betont der Regierungsrat vor allem, es habe sich um Männer gehandelt, die straffällig geworden seien oder in anderen Zentren wegen ihres Verhaltens nicht tragbar wären. Auch hier stellen sich bisher ungeklärte Fragen, etwa nach dem Sinn einer polizeilichen Überwachung der Quarantäne oder nach der Art und Weise des Konfliktmanagements in dieser besonderen Quarantänesituation. 

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates ist am 5. November 2020 auf den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen Mario Fehr nicht eingetreten. Dagegen ist innert 30 Tagen eine Beschwerde an das Bundesgericht zulässig.

Autor: Peter Frei 

Fazit

Die Zürcher Sicherheitsdirektion und der Gesamtregierungsrat kämpfen mit harten Bandagen, wenn es um Kritik an den Rückkehrzentren geht. Dabei scheut sich Mario Fehr nicht vor diffamierenden Äusserungen gegenüber Geflüchteten. Er versucht mit dieser Taktik, von den fragwürdigen Zuständen in den NUK abzulenken. Schuld sind immer die Bewohner*innen der NUK. Wer diese hinterfragt, dem droht die Fake-News-Keule. Trotz des politischen Gegenwinds von Juso, Grünen, AL und SP hat Mario Fehr im Kanton Zürich wichtige Medien und die Bürgerlichen hinter sich. Dieses Kräfteverhältnis hat offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft bewogen, die Strafuntersuchung überhaupt nicht an die Hand zu nehmen, sondern sang- und klanglos zu beerdigen. Dass die Geschäftsführung des Kantonsrats – ohne die Akten genauer zu sichten - dazu Hand bietet und damit ein Präjudiz für die Strafuntersuchung gegen Beanzeigte schafft, die nicht der Immunität unterstehen, ist bedenklich und skandalös.

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