Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» am 30. Juni 2026 abgelehnt und tritt auf verschiedene Anträge für direkte Gegenentwürfe nicht ein.
Die Volksinitiative verlangt einheitliche Regeln für die ordentliche Einbürgerung auf nationaler Ebene, weil ein Viertel der Gesamtbevölkerung keinen Schweizer Pass besitzt. Ihr Kernanliegen ist ein möglichst baldiger Einbezug von in der Schweiz anwesenden Ausländer:innen in die demokratische Mitwirkung. Dafür sollen die rigiden Einbürgerungsvorschriften gelockert und eine teils willkürliche kantonale und kommunale Einbürgerungspraxis geändert werden.
Ausländerinnen und Ausländer sollen sich bereits nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können, sofern sie nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hätte ein Recht auf das Schweizer Bürger:innenrecht.
Die Kommission kommt nun zum Schluss, dass die Initiative zu weit gehe: Sie würde «dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist.» Untersuchungen haben gezeigt, dass die bisher geltenden Einbürgerungsregeln, die eine Erleichterung anstrebten, gescheitert sind: Sie bevorzugen besser Gebildete, schaffen damit neue Ungleichheit, und halten viele vom Einbürgerungsverfahren ab. An der Urne bestimmen immer weniger Menschen über die Politik, der alle Anwesenden unterliegen. Nicht nur der Gerechtigkeitsgedanke, sondern auch die fortschreitende Alterung der Schweizer Bevölkerung sprechen vor diesem Hintergrund für eine Lockerung des geltenden Einbürgerungsregimes. Im umliegenden Ausland sind die Fristen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit deutlich kürzer als in der Schweiz. Alle diese Argumente sind nicht zur SPK-S durchgedrungen. Sie überstimmt alle Vorschläge der Kommissionsminderheit wie eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration, auf Kinder mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und eine erleichterte Einbürgerung bei jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz.
Einmal mehr blockiert die «commission de réflection» eine sinnvolle und fortschrittliche Migrationspolitik, einmal mehr sollen Ungleichheit und weniger Rechte für Ausländer:innen herrschen. Die Volksinitiative wird in einer der nächsten Sessionen im Ständerat behandelt.