Trotz ausstehender UN-Beschwerde: Familie nach Kroatien ausgeschafft!

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Croatia is not safe for refugees

Heute in den frühen Morgenstunden kam die Polizei nach Balmberg in Kanton Solothurn und riss Kinder mit ihren Eltern aus dem Schlaf. Erneut legte sie einem Vater Handschellen an und überwältigten eine Mutter. Zusammen mit einem weiteren Passagier, wurde die ganze Familie nach Kroatien abgeschoben.

In Kroatien erlebte die Familie aus Burundi auf ihrer Durchreise schwerste Gewalt. Die Misshandlungen, denen die Familie in Kroatien ausgesetzt war, waren so brutal, dass eine Beschwerde beim UN-Kinderrechtssausschuss eingereicht wurde. Der Anwalt der Familie, Guido Ehrler, informierte die Einwanderungsbehörde des Kantons Solothurn über die Beschwerde und darüber, dass mit großer Wahrscheinlichkeit superprovisorische Maßnahmen zur Aussetzung der Abschiebung ergriffen würden. Die Polizei wartete die Antwort des UN-Ausschusses nicht ab und schickte die Familie stattdessen unter Zwang zurück. Und wollte dabei nicht gesehen werden. Zeug:innen, die die Abschiebung filmen wollten, wurden scheinbar daran gehindert: «Die Sicherheitskräfte hinderten uns sogar daran, zuzuschauen», sagen sie. 

Wir verurteilen diese kriminelle Eile, eine Familie mit kleinen Kindern um jeden Preis nach Kroatien abzuschieben. Die dortigen Aufnahmebedingungen für schutzbedürftige Personen sind durch zahlreiche Organisationen und Berichte dokumentiert: Sie drohen eindeutig die Rechte von Kindern zu verletzen, garantieren keine Entschädigung für Folteropfer und bedrohen die Rechte von Frauen und Opfern sexualisierter Gewalt. Und nicht zuletzt: die Menschen werden zurück in die Obhut des Staates geschickt, der ihnen gegenüber in der Vergangenheit schwer gewalttätig war. 

«Ich erachte die jetzt durchgeführte Ausschaffung als treuwidrig. Das Migrationsamt hat ausdrücklich gewünscht, dass die Beschwerde an das UN-Kinderrechtsechtskomitee eingereicht wird», sagt Guido Ehrler, der Rechtsanwalt der Familie. 

Unseres Wissens sind mindestens neun Beschwerden gegen Schweizer Entscheidungen zur Rückführung nach Kroatien bei den UN-Ausschüssen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW), für die Rechte des Kindes (CRC-IC) und gegen Folter (CAT) anhängig. Die Einwanderungsbehörde des Kantons Solothurn wusste wohl, dass die Abschiebung verhindert werden würde. Sie zog es vor, unter völliger Missachtung der Grundrechte und in treuwidriger Weise vorzugehen.

 

Weiterführende Informationen

Bericht von Sosf zur Situation in Kroatien