Mit der Genehmigung der Bundesbeschlüsse zur Übernahme und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts hat sich das Parlament am 26.09.2025 für eine Beteiligung der Schweiz am reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ausgesprochen. Die Schweiz übernimmt damit zentrale Teile einer historischen Reform, die einseitig auf Abschottung, Inhaftierung und Entrechtung setzt. Gefängnisähnliche Lager an den EU-Aussengrenzen, Ausschaffungen in unsichere Drittstaaten und massenhafte Datenerfassung – all das wird nun mit Schweizer Zustimmung Realität.
Mit diesem Entscheid übernimmt die Schweiz fast ausschliesslich repressive Elemente des Pakts. Schon jetzt profitiert sie wie kein anderes Land von diesem System, das Geflüchtete entrechtet und ihre Würde missachtet. Künftig kann sie Geflüchtete wieder bzw. noch leichter nach Italien, Kroatien oder Griechenland ausschaffen, während andere bis zu drei Jahre auf eine Prüfung ihres Asylgesuchs in der Schweiz warten müssen. Der Schutz von Menschen auf der Flucht, eine Orientierung an den Menschenrechten sowie die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen (insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechtskonvention) drohen dabei auf der Strecke zu bleiben.
Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich, dass der Bundesrat auf Ebene der Verordnungsanpassungen weiterhin bestehende Spielräume nutzt und sich dabei stets von den Interessen der Schutzsuchenden leiten lässt. Insbesondere sollte die Schweiz ihr Recht auf Dublin-Selbsteintritte konsequent ausschöpfen – etwa für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, kranke Menschen, Familien mit Kindern und Menschen, die im Herkunftsland oder auf der Flucht geschlechtsspezifische oder sexualisierte Gewalt erleben mussten. Insgesamt verlangt das Bündnis vom Bundesrat:
- eine verbindliche Regelung der Selbsteintritte in Dublin-/AMM-VO-Verfahren;
- einen restriktiven Einsatz der Verlängerung der Überstellungsfristen;
- eine Stärkung des Kindeswohls und der Familieneinheit;
- eine Stärkung des Datenschutzes im Bereich biometrischer Daten;
- einen Einbezug der Überprüfungsphase in den Rahmen der unentgeltlichen Rechtsvertretung.
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