«Lassen wir uns gemeinsam das Bürgerrecht verändern»

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«Lassen wir uns gemeinsam das Bürgerrecht verändern»

Ich begrüsse euch im Namen des Vereins Vierviertel und der Demokratie-Initiative. In meiner Rede geht es um das Thema Einbürgerung in der Schweiz. 

 

Vor 22 Jahren wurden mein damals sechsjähriger Sohn und ich eingebürgert. Mit der Einbürgerung konnte ich endlich aktiv am politischen Leben teilnehmen: mitbestimmen, wählen und auch gewählt werden. 

 

Ich erinnere mich noch sehr gut an eine Frage meines damals sechsjährigen Sohnes. Er fragte mich: «Mami, ich bin hier geboren. Ich spreche besser Schweizerdeutsch als Türkisch und ich lebe hier. Warum bin ich kein Schweizer?»

 

Für mich war es damals sehr schwierig, ihm diese Frage zu erklären. Und diese Frage stellen sich auch heute noch viele hier geborene Kinder mit Migrationsgeschichte. 

 

Vor 22 Jahren war es noch möglich, sich mit einem B- oder F-Ausweis einbürgern zu lassen. Eine Einbürgerung war auch möglich, wenn jemand arbeitslos war oder Sozialhilfe bezog.

 

Das Einbürgerungsgesetz ist verschärft worden 

Das Einbürgerungsgesetz ist Jahr für Jahr verschärft worden. Menschen, die seit vielen Jahren hier in der Schweiz leben, hier arbeiten, in die Schule gehen, Steuern zahlen – und teilweise sogar hier geboren sind –, müssen für die Einbürgerung heute zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen beispielsweise nicht von Sozialhilfe abhängig sein und müssen bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen und zahlreiche strukturelle Anforderungen erfüllen: Aufenthaltsfristen in der Gemeinde und im Kanton, eine Niederlassungsbewilligung und weitere Voraussetzungen. Und diese Regeln können sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton unterscheiden. 

 

Doch selbst wenn man diese strukturellen Hürden überwunden hat, kommt oftmals noch eine sehr unterschiedliche und teilweise willkürliche Beurteilung der Integration hinzu. Menschen können beispielsweise abgelehnt werden, weil sie nicht alle Brücken oder Sehenswürdigkeiten ihrer Gemeinde aufzählen können. Das kommt leider häufiger vor, als man denkt. Als Sozialarbeiterin begleite ich Menschen im Einbürgerungsprozess. Und ich habe dabei leider vieles erlebt, was mich tief betroffen gemacht hat. Genau das möchten wir ändern!

 

In der Schweiz leben mehr als zwei Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Sie machen ein Viertel der Bevölkerung aus – und sie haben keine politischen Rechte. In einem demokratischen Land führt das zu Legitimationsproblemen bei demokratischen Entscheidungen. Auch das möchten wir ändern!

 

Was will die Demokratie-Initiative beim Bürgerrecht verändern? 

Unsere Initiative hat drei zentrale Forderungen.

 

Erstens: Anspruch statt Bittsteller. Wer dauerhaft in der Schweiz lebt und objektive Kriterien erfüllt, soll einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben. Das heutige Verfahren, das viele Menschen als willkürlich und entwürdigend erleben, soll durch klare und nachvollziehbare Regeln ersetzt werden.

 

Zweitens: klare und einheitliche Kriterien. Die Initiative schlägt vor, dass Menschen eingebürgert werden können, wenn sie seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, nicht schwerwiegend straffällig geworden sind, die Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen.

 

Drittens: Beseitigung kantonaler Unterschiede. Der Bund soll die abschliessende Kompetenz für das ordentliche Einbürgerungsverfahren erhalten. Damit sollen die teilweise grossen Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden beseitigt werden.

 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Wer in der Schweiz lebt, hat ein Recht auf vollwertige politische und gesellschaftliche Teilhabe. Der Weg dazu ist die Einbürgerung: das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auf einen sicheren Aufenthalt und – vor allem – das Recht, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden.

 

Deshalb sind wir überzeugt: Es ist ein grundlegendes Recht aller Menschen, im Land, in dem sie dauerhaft leben, das Bürgerrecht zu haben. Die Herkunft eines Menschen, seine weltanschaulichen Überzeugungen und seine soziale Stellung dürfen für das Bürgerrecht keine Rolle spielen. Niemand muss sich das Bürgerrecht durch Anpassung «verdienen». Nur so entsteht ein glaubwürdiges Versprechen auf gleichberechtigte Teilhabe. Nicht nur für die demokratische Teilhabe, sondern auch für den Schutz vor Ausweisung und Auslieferung. Ein Recht, das die Voraussetzung für weitere Rechte ist: Aufenthaltsrechte, politische Rechte.

 

Lassen wir uns gemeinsam das Bürgerrecht verändern! 

Die Volksinitiative „Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)“ haben wir am 21. November 2024 mit 104'603 beglaubigten Unterschriften erfolgreich bei der Bundeskanzlei eingereicht.

 

Die Initiative wird voraussichtlich im Februar 2027 zur Abstimmung kommen. Ein neues, gerechteres Einbürgerungsrecht ist möglich. Aber dafür müssen wir an unsere gemeinsame Veränderungskraft glauben. 

Wir müssen gemeinsam für unsere Anliegen einstehen und gemeinsam dafür kämpfen. 

 

Wir haben als Zivilgesellschaft über 104'000 Unterschriften gesammelt. Das zeigt, welche Kraft wir haben.

 

Diese Kraft wollen wir auch am Abstimmungstag zeigen: entschlossen, solidarisch und kämpferisch.

 

Demokratiepolitische Fortschritte sind noch nie von selbst gekommen. Sie mussten immer erkämpft werden – immer und überall. Und genau deshalb dürfen wir nicht aufgeben.

 

Wir wollen eine Schweiz, in der Menschen, die hier dauerhaft leben, auch wirklich dazugehören.

 

Eine Schweiz, in der das Bürgerrecht kein Privileg ist, das man sich verdienen muss. Sondern eine Schweiz, in der gleichberechtigte politische Teilhabe ein demokratisches Recht ist.

 

Dafür stehen wir. Dafür kämpfen wir. Und dafür brauchen wir euch alle.