Raphaël Rey

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Der Europäische Migrations- und Asylpakt stellt eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) dar. Die Schweiz muss bis Sommer 2026 einen Grossteil davon übernehmen. Für das CSP Genève und andere Akteure der Zivilgesellschaft stellt der Pakt einen frontalen Angriff auf das Asylrecht und die Grundrechte von Geflüchteten dar.
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Im April 2024 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes, durch die die Sicherheit in den Bundesasylzentren erhöht werden soll. Nun steht der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung der Herbstsession. Obwohl dringend überfällig, wird er die systemische Gewalt und die Entmenschlichung, die in den Bundesasylzentren vorherrschen, in keiner Weise beenden.
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Eine in der Wintersession 2023 vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiese Motion verlangte, die Änderung der Praxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf Asylanträge afghanischer Frauen und Mädchen rückgängig zu machen. Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) als eine Art «Gegenvorschlag» zur ersten Motion vorgeschlagene Motion 24.3008 ist jedoch ebenso problematisch.