Die SVP nennt sie Grenzschutzinitiative. Doch hinter dem Versprechen, die Grenzen zu «schützen», steht ein weitreichendes Programm der Entrechtung: Menschen soll aufgrund ihres Reisewegs Asyl verweigert, die vorläufige Aufnahme abgeschafft und Personen ohne Aufenthaltsrecht soziale Rechte entzogen werden.
Damit will die Initiative weit mehr, als die Schweizer Landesgrenzen systematisch zu kontrollieren. Sie will die Grenze zu einem Ort der Entrechtung machen:
– Wer über einen «sicheren Drittstaat» einreist, soll aufgrund seines Reisewegs kein Asyl mehr erhalten können.
– Die Zahl der Asylgewährungen soll durch ein politisch festgelegtes Kontingent begrenzt werden.
– Die vorläufige Aufnahme soll abgeschafft werden, auch für Menschen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
– Wer ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz lebt, soll nach spätestens 90 Tagen aus den Sozialversicherungen ausgeschlossen werden; bestehende Arbeitsverträge sollen nichtig werden.
Vom Fluchtgrund zum Reiseweg
Besonders deutlich wird die Logik der Entrechtung beim geplanten Ausschluss von Personen, die über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die Schweiz gelangen. Die Schweiz ist ausschliesslich von Staaten umgeben, die als sichere Drittstaaten gelten. Für Menschen, die auf dem Landweg Schutz in der Schweiz suchen, soll künftig der Reiseweg darüber entscheiden, welchen Status sie erhalten können. Selbst wenn sie in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden, soll ihnen aufgrund ihres Reisewegs kein Asyl gewährt werden.
Auch die Obergrenze von 5'000 Asylgewährungen folgt dieser Logik. Selbst wer als Flüchtling anerkannt wird, soll nicht mehr allein deshalb Asyl erhalten. Zusätzlich soll eine politisch festgelegte Obergrenze bestimmen, wie vielen anerkannten Flüchtlingen Asyl gewährt wird. Flüchtlingsanerkennung und Asylgewährung werden damit voneinander entkoppelt: Aus einer Frage individueller Rechte wird zusätzlich eine Frage politisch festgelegter Kontingente.
Kein Status heisst nicht, dass Menschen verschwinden
Besonders weitreichend ist auch die geforderte Abschaffung der vorläufigen Aufnahme. Heute schützt sie Menschen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, aber nicht in ihr Herkunftsland ausgeschafft werden können – etwa weil dort Krieg herrscht oder ihnen andere Gefahren drohen.
Auch ein «Ja» zur Initiative schafft diese Wegweisungshindernisse nicht aus der Welt. Es hebt lediglich den geregelten Aufenthaltsstatus dieser Menschen auf und macht ihren Aufenthalt damit irregulär. Die Initiative produziert so selbst die Irregularität, die sie zu bekämpfen vorgibt, und will die davon betroffenen Menschen weitgehend aus der Gesellschaft ausschliessen.
Damit verschiebt die Initiative die Grenze vom Rand des Staatsgebiets ins Innere der Gesellschaft. Personen ohne Aufenthaltsrecht sollen den Behörden gemeldet werden und die Schweiz innerhalb von 90 Tagen verlassen. Nach Ablauf dieser Frist sieht die Initiative weitreichende Ausschlüsse aus den Sozialversicherungen und die Nichtigkeit von Arbeitsverträgen vor.
Die Grenze, die diese Initiative ziehen will, verläuft deshalb nicht nur zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten. Sie soll sich durch das Asylverfahren, durch das Aufenthaltsrecht und schliesslich mitten durch die Gesellschaft ziehen.
Für Solidarité sans frontières ist bereits jetzt klar: Die Grenzschutzinitiative ist mehr als ein Angriff auf das Asylrecht. Sie will Grenzen vervielfachen und immer mehr Rechte daran knüpfen, auf welcher Seite dieser Grenzen ein Mensch steht. Dem setzen wir eine andere Vorstellung entgegen: Rechte dürfen nicht an Grenzen enden!