Neue Infrastruktur der Ausschaffung

Artikel
Zaun und Wegweisungsschild

Mit dem EU-Asylpakt wurde eine neue Architektur der Abschottung aufgebaut. Mit der EU-Rückführungsverordnung folgt nun die dazugehörige Infrastruktur der Ausschaffung, die Menschen nicht nur rechtlich ausschliesst, sondern auch praktisch aus dem europäischen Raum entfernt.

 

Die neue Rückführungsverordnung lässt sich am besten als Gegenstück zum kürzlich in Kraft getretenen EU-Asylpakt verstehen. Während der Asylpakt den Zugang zum Asylsystem neu strukturiert, regelt die Rückführungsverordnung den Ausgang: Wie geht Europa mit Menschen um, die weder Schutz noch Aufenthaltsrecht erhalten haben?

 

Europaweite Wegweisungen

Ein Kernstück der Verordnung ist die neue europäische Rückkehranordnung. Wegweisungsentscheide sollen in einem gemeinsamen Format erfasst und zwischen den Staaten leichter anerkannt und vollzogen werden können.

 

Das hat konkrete Folgen: Wer etwa in Italien oder Deutschland eine Wegweisungsverfügung erhält und später in der Schweiz aufgegriffen wird, könnte künftig nicht mehr unabhängig von diesem Entscheid behandelt werden. Die Schweizer Behörden könnten auf die bestehende Wegweisung zurückgreifen und schneller in den Vollzug eintreten. Aus nationalen Wegweisungen entsteht so schrittweise ein europäischer Vollzugsraum. Die Rückkehrpolitik wird nicht nur verschärft, sondern auch vernetzt.

 

Mehr Haft, mehr Druck

Die Verordnung baut auch die Zwangsmittel aus. Mit der Übernahme würde die zulässige Ausschaffungshaft auch in der Schweiz wieder auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Unter bestimmten Bedingungen wären sogar weitere Verlängerungen möglich. Wer in einen anderen Schengen-Staat weiterreist, könnte dort erneut in Haft genommen werden.

 

Dazu kommen schärfere Mitwirkungspflichten und Sanktionen gegen Personen, die nicht bei ihrer eigenen Ausschaffung mitwirken – etwa bei der Identitätsabklärung oder bei der Beschaffung von Reisedokumenten. Was als effizientere Rückkehrpolitik verkauft wird, bedeutet für Betroffene mehr Kontrolle, längere Haft und mehr Druck im Wegweisungsvollzug.

 

Return Hubs

Am sichtbarsten sind die sogenannten Return Hubs. Menschen mit einem Rückkehrentscheid sollen künftig in Zentren ausserhalb Europas gebracht werden können, um dort auf ihre Ausschaffung zu warten.

 

Damit wird die Auslagerung auf eine neue Stufe gehoben. Es geht nicht mehr darum, Asylverfahren an den Rand Europas oder in Drittstaaten zu verschieben. Nun soll auch der Vollzug von Wegweisungen ausgelagert werden – in Staaten, die weder Herkunftsstaaten noch Schutzstaaten der Betroffenen sind. Die italienischen Lager in Albanien haben diese Entwicklung bereits vorweggenommen: Was dort als nationales Experiment begann, wird nun auf europäischer Ebene normalisiert – die Auslagerung von Verantwortung in Drittstaaten.

 

Auch für die Schweiz relevant

Für die Schweiz wird diese Entwicklung im Herbst ganz konkret: Im Oktober eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zur Übernahme der Rückführungsverordnung. Gleichzeitig haben im Ständerat zwei FDP-Motionen Mehrheiten gefunden, die in dieselbe Richtung weisen: mehr Ausschaffungen, mehr Druck, mehr Auslagerung.

 

Bemerkenswert ist, dass der Bundesrat in einem Bericht zu externen Ausschaffungszentren im Frühjahr selbst aufgezeigt hat, wie hoch die rechtlichen Hürden solcher Modelle sind: Non-Refoulement, Rechtsschutz, Haftbedingungen und die fortbestehende Verantwortung des ausschaffenden Staates stehen grosse Fragezeichen.

 

Genau diese Fragen stellen sich nun erneut. Die Rückführungsverordnung ist kein technisches Detail, sondern der Versuch, Ausschluss, Wegweisung und Auslagerung europaweit durchsetzbar zu machen. Nach der Architektur der Abschottung entsteht nun die dazugehörige Infrastruktur der Ausschaffung. Ihr werden wir im Herbst auf den Grund gehen.