«Diese Entscheidung entspricht den Informationen, die uns über die Lage in Griechenland vorliegen.»

Medienberichte
Photo de personnes derrière une barrière métallique. Par Sandor Csudai

Ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (F-5298/2024) bestätigt, dass die 2011 festgestellten systemischen Mängel im griechischen Asylsystem weiterhin bestehen. Damit weist es einen Entscheid des SEM zurück, das einen türkischen Asylsuchenden gemäss der Dublin-III-Verordnung nach Griechenland überstellen wollte.

 

Sosf hat in den 7-Uhr-Nachrichten auf RTS auf diesen Entscheid reagiert.

 

Foto von Sandor Csudai, Lizenz CC-BY-NC-ND-4.0