Dreimal wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits verurteilt, weil sie in Asylverfahren von LGBTIQ+-Personen das Argument der Diskretion geltend gemacht hatte: Im Jahr 2018 im Fall I. K. gegen die Schweiz, im Jahr 2020 im Fall B. und C. gegen die Schweiz und im Jahr 2024 im Fall M. I. gegen die Schweiz. In jedem der drei Fälle bekräftigte der EGMR, dass es mit der Anerkennung eines so grundlegenden Merkmals der Identität unvereinbar ist, von Personen zu verlangen, dass sie diskret leben, um Verfolgung zu vermeiden.
Trotz dieser Verurteilungen rückt die Schweiz nicht von dieser Praxis ab. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1805/2025 belegt dies: Einem homosexuellen Mann aus Kamerun wurde das Asyl mit der Begründung verweigert, dass «nicht als erwiesen angesehen werden kann, dass er heute in Kamerun als homosexuell identifizierbar wäre. Es gibt keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass seine sexuelle Orientierung den Behörden bekannt wäre.»[1]
Diese Argumentation ist besonders schockierend, da der EGMR wiederholt festgestellt hat, dass immer die Gefahr einer unbeabsichtigten Entdeckung besteht – sei es durch Gerüchte, durch Unachtsamkeit oder weil die Person sich nicht an soziale Normen halten kann (z.B. heiraten und Kinder bekommen).[2] Darüber hinaus widerspricht eine solche Argumentation dem Grundprinzip der Flüchtlingskonvention, wonach Schutz gerade dann gewährt werden muss, wenn eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals von Verfolgung bedroht ist.
Infragestellung der sexuellen Orientierung
Nach wiederholten Verurteilungen durch den EGMR, aber auch aufgrund der anhaltenden Kritik von Verbänden an dieser Praxis, scheint das Staatssekretariat für Migration (SEM) nun eine andere Strategie zu verfolgen: Es stellt die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von asylsuchenden Personen an sich in Frage. Diese Entwicklung war vorhersehbar und wurde nach der formellen Abschaffung des Diskretionsarguments auch in anderen Ländern beobachtet.[3]
Der Workshop «Unterstützung von LGBTIQ+-Personen in einem feindseligen Asylsystem» am Kongress der Asyl- und Migrationsbewegung in Bern dokumentierte diese beunruhigende Entwicklung. Vertreter:innen von Organisationen, die sich für LGBTIQ+-Personen einsetzen und mit ihnen kämpfen – Queeramnesty, Asile LGBTIQ+ und Safe(r)Space Neuchâtel – zeigten auf, dass das SEM nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügt, um solche Gesuche zu beurteilen.
Im Workshop wurden zahlreiche Beispiele aus Anhörungsprotokollen vorgestellt, die eine mangelnde Sensibilität bezüglich der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität aufzeigen: problematische Fragen, das Fehlen eines vertrauensvollen Klimas ebenso wie eine reduktive und eurozentrische Sichtweise darauf, wie Menschen ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ausdrücken müssen, um vom SEM als LGBTIQ+ wahrgenommen zu werden, was zu ungerechtfertigten negativen Entscheidungen führt. Die 2019 eingeführten beschleunigten Verfahren verschärfen diese Situation noch.
Inkonsistente und demütigende Bewertungspraktiken
Wie bewertet man also, ob die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität einer Person glaubwürdig ist? Das ist schlicht nicht möglich. Dennoch versuchen es die Behörden. Die Antragsteller:innen werden mit indiskreten Fragen zu ihrem Privatleben konfrontiert und aufgefordert, ihre Homosexualität durch detaillierte Schilderungen zu «beweisen». Es wird nach «Unstimmigkeiten» gesucht, ohne zu berücksichtigen, dass es für viele Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt wurden, äusserst schwierig ist, über diese zu sprechen – insbesondere, wenn sie deswegen verfolgt wurden.
Denn Verfolgung kann dazu führen, dass man Angst hat, als LGBTIQ+ erkannt zu werden. So wird es zu einer Überlebensstrategie, zu schweigen und die eigene Identität, das eigene Selbst zu leugnen. Von den Behörden wird Schweigen im Rahmen von Asylverfahren allerdings als mangelnde Glaubwürdigkeit gewertet.
Hindernisse im aktuellen Verfahren
Die Asylreform von 2019 hat besonders schädliche Auswirkungen auf LGBTIQ+-Personen. Einerseits wurde das Verfahren mit Hilfe von sehr kurzen Fristen beschleunigt, die keinen Platz für die Schilderung intimer Erfahrungen lassen und so die Erfahrungen von LGBTIQ+-Personen unsichtbar machen. Darüber hinaus setzen die Bundesasylzentren, die oft weit entfernt von den urbanen Zentren und LGBTIQ+-Treffpunkten liegen und in denen viele Menschen auf engem Raum untergebracht sind, LGBTIQ+-Personen der Diskriminierung und Gewalt durch andere Antragsteller:innen aus. Hinzu kommt administrative Gewalt: Misgendern und erzwungene Outings von trans Personen durch Dokumente, ausgehängte Listen und Leibesvisitation.
In einem solchen Kontext ist es für LGBTIQ+-Personen kaum möglich, traumatische Erfahrungen im Zusammenhang mit ihrer Identität zum Ausdruck zu bringen. Wie kann man in einem feindseligen Umfeld, in einem beschleunigten Verfahren, geleitet von Personen, die oft keine spezifische Ausbildung haben, ein Klima des Vertrauens schaffen?
Peer-Gruppen als Instrumente des Widerstands
Angesichts dieses feindseligen Systems haben verschiedene Kollektive und Vereine alternative Ansätze entwickelt. Heute gibt es mehrere Räume mit Peer-Gruppen, in denen Erfahrungen ausgetauscht, Vertrauen aufgebaut, an Aktivitäten teilgenommen und die Aufnahmegesellschaft entdeckt werden kann, ohne sich dabei ausgegrenzt zu fühlen. Problematisch bleibt aber, dass die LGBTIQ+-Community von den abgelegenen Zentren aus nur schwer zu erreichen ist und dass mit den ständigen Transfers von einem Zentrum ins andere eine permanente Entwurzelung einhergeht.
Safe(r)Space Neuchâtel
Der Safe(r)Space Neuchâtel ist ein solcher Raum, der geflüchteten LGBTIQ+-Personen in der Nähe des grössten BAZ der Romandie offensteht. Der Raum wird vom gemeinschaftlich-aktivistischen Engagement einiger Freiwilliger getragen und hat einmal im Monat geöffnet.
Ziel des Raums ist es, den Stimmen und Anliegen von geflüchteten LGBTIQ+-Personen Gehör zu verschaffen und dabei Selbstbestimmung und Selbstvertrauen zu fördern. Die Möglichkeit, sich frei zu äussern, ist entscheidend, um Zugang zu angemessener Unterstützung und letztlich dauerhaften Schutz zu erreichen. Diese Haltung erinnert auch daran, dass die Stärke der LGBTIQ+-Bewegung immer schon darin lag, sich zu vereinen.
Der Erfahrungsaustausch unter Peers hilft, wieder Vertrauen und Selbstwert aufzubauen. So finden LGBTIQ+-Personen den Mut, sich einem feindseligen Asylverfahren zu stellen und ihre Erfahrungen so zu formulieren, dass das SEM sie versteht. Zwar können wir die Funktionsweise des Asylsystems und die unmenschliche Migrationspolitik, die dahintersteckt, nicht unmittelbar ändern. Wir können aber Räume unterstützen, die helfen, damit umzugehen.
Initiativen wie der Safe(r)Space Neuchâtel, Asile LGBTIQ+ oder Queeramnesty zeigen, dass es Alternativen gibt. Sie beweisen, dass Menschen ihre Identität und Würde zurückgewinnen können, wenn man ihnen einen sicheren Raum, Zeit und wohlwollende Begleitung anbietet.
[1] Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1805/2025 vom 17. April 2025, Erwägung 5.4.3.
[2] Urteil des EGMR vom 12. November 2024, M.I. gegen die Schweiz (Nr. 56390/21).
[3] Millbank, Jennifer (2009): From Discretion to Disbelief: Recent Trends in Refugee Determinations on the Basis of Sexual Orientation in Australia and the United Kingdom. In: The International Journal of Human Rights 13: 391-414. Baumgartner, Marc und Schnell, Mathis (2025): Retour au placard: l’appréciation de l’orientation sexuelle dans la procédure d’asile suisse. In: Greset/Cottier/Lieber (Hrsg.): De quel droit? Genre et sexualités au croisement des sciences sociales et juridiques, Genf/Zürich, 177-208.
LGBTIQ+-Räume für Geflüchtete in der Schweiz
Bern: Safer Space Bern, https://mycheckpoint.ch/de/standorte/bern/angebot/safe-space/
Fribourg: ARQ Freiburg, https://arq-fribourg.ch/
Genf: Asile LGBTIQ+, https://asile-lgbt.ch/, info@asile-lgbt.ch, +41 76 663 78 29
Lausanne: Rainbow Spot, https://rainbowspot.ch/
Neuchâtel: Safe(r) Space Neuchâtel, saferspaceneuchatel@gmail.com, +41 78 304 31 48
Zürich: Rainbow Lounge, https://www.hiv-aidsseelsorge.ch/agenda/regelmaessige/copy4_of_mittags-treff
Weitere Ressourcen
LGBTIQ+-Asyl: Praktischer Leitfaden für eine inklusive und gleichberechtigte Aufnahme, https://asile-lgbt.ch/wp-content/uploads/2016/05/asileLGBTI-brochure.pdf. Deutsche Version: https://www.migesplus.ch/publikationen/gefluechtete-lgbti-menschen
Verein Rainbow Spot: https://rainbowspot.ch/
ODAE Romand, Die Situation von LGBTIQ+-Personen im Asylbereich, https://odae-romand.ch/wp/wp-content/uploads/2022/12/Rapport_Asile_LGBTIQ_web.pdf
Baumgartner, Marc und Schnell, Mathis (2025): Retour au placard: l’appréciation de l’orientation sexuelle dans la procédure d’asile suisse. (Zurück in den Schrank: Die Beurteilung der sexuellen Orientierung im Schweizer Asylverfahren). In: Greset/Cottier/Lieber (Hrsg.): De quel droit? Genre et sexualités au croisement des sciences sociales et juridiques, Genf/Zürich, 177-208.
Dieser Artikel erschien zuerst im Sosf-Bulletin Nr. 1, 2026.