Postulat zum Familiennachzug: Wer setzt sich noch für das Recht auf Familienleben ein?

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Zeichnung von Kleider, die aussehen, wie auf der Flucht

Der kürzlich von der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) veröffentlichte Themenbericht «Langes Warten auf die Familie» zeigt anhand konkreter Fälle, wie lange Bearbeitungsfristen, hohe Anforderungen an die Unterlagen und andere verfahrensrechtliche Hürden dazu führen, dass Familien jahrelang, manchmal bis zu zehn Jahre lang, getrennt bleiben. Für Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten bleibt der Familiennachzug ein wahrer Hindernislauf.

 

Und dennoch schürt die Partei, die vorgibt, die Familienwerte zu verteidigen, erneut die Debatte über eine «unverhältnismässig hohe Zahl» von Personen, die über den Familiennachzug aus Drittstaaten einreisen. Mit dem Postulat 26.3892 fordert Ständerat Daniel Fässler (Die Mitte, AI) den Bundesrat auf, Massnahmen zur Einschränkung des Familiennachzugs dieser Personengruppe darzulegen (siehe auch «Das Recht auf Familienleben auf dem Altar der Migrationskontrolle geopfert?»).

 

Die Partei «Die Mitte» will das Recht auf Familienleben einschränken,  «ohne dabei gegen den Kerngehalt von Artikel 8 EMRK zu verstossen», während zahlreiche Berichte zeigen, dass die Schweiz diese Grenze bereits weit überschritten hat (siehe den Bericht der SBAA, den der ODAE Romandie oder die Studie des Schweizerischen Roten Kreuzes).

 

Die Antwort liegt bereits in den Zahlen

Daniel Fässler fragt, woher die angebliche «Überrepräsentation» von Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern beim Familiennachzug stammt. Die Antwort ist  einfach, und ich erlaube mir, die Zahlen des SEM genauer unter die Lupe zu nehmen, um Steuergelder zu sparen. Bei genauerer Betrachtung betrifft diese «Überrepräsentation» nicht die Kinder: Unter den Personen, die im Jahr 2025 eingereist sind, um sich mit ausländischen Staatsangehörigen zusammenzuführen, stammen 78 % der Kinder und anderen Familienangehörigen aus der EU/EFTA. Sie betrifft die Ehepartner, von denen 60 % Staatsangehörige von Drittstaaten sind.

 

Warum? Dank der Personenfreizügigkeit müssen Europäer:innen nicht unbedingt den Weg über die Familienzusammenführung gehen: Eine Aufenthaltsbewilligung steht ihnen auf anderen Wegen offen, was ihnen dieses komplexe Verfahren erspart. Unterhaltsberechtigte Kinder hingegen haben keine andere Möglichkeit als die Familienzusammenführung, daher der Unterschied.

 

Ich zum Beispiel gehöre zu den Tausenden von Schweizer:innen, die mit einem europäischen Partner:in ein Familienleben führen, ohne jemals in den Statistiken zur Familienzusammenführung aufzutauchen, da es viel einfacher ist, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen.

 

Nicht-europäische Ehepartner haben diese Wahl nicht. Die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten ist extrem eingeschränkt: Sie ist kontingentiert, qualifizierten Arbeitskräften vorbehalten und an den Nachweis geknüpft, dass das Unternehmen in der Schweiz oder in der EU/EFTA niemanden gefunden hat. Diese Ehepartner:innen müssen daher zunächst eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der Familienzusammenführung erhalten, bevor sie eine Stelle suchen können.

 

Das Postulat unterstellt, dass diese Personen kommen würden, ohne zu arbeiten. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass das Ausländergesetz (AIG) bereits finanzielle Unabhängigkeit verlangt: Bis der oder die Ehepartner:in eine Stelle findet, muss die in der Schweiz ansässige Person für den Lebensunterhalt sorgen.

 

Die Mitte gibt den Ausschlag, der Bundesrat kapituliert

Zwar gibt es seit über einem Jahrzehnt ständige Angriffe auf das Recht auf Familienleben, die wiederholt von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorangetrieben werden, doch ist es die Mitte, durch die Mehrheiten, die dem Recht auf Familienleben feindlich gegenüberstehen, möglich werden.

 

Der Bundesrat hingegen, der sich in der Vergangenheit regelmässig auf die Grundrechte berief und auf die Realität der Zahlen sowie die bereits extrem hohen Anforderungen hinwies, hat inzwischen jeglichen Widerstand aufgegeben: Er schlägt vor, das Postulat ohne Kommentar anzunehmen.

 

Wer bleibt noch übrig, um das Recht auf Familienleben zu verteidigen?