Unzureichende Massnahmen gegen Gewalt in den Bundesasylzentren

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Zaun vor Asylzentrum

Nachdem im Jahr 2020 diverse Gewalttaten in den Bundesasylzentren (BAZ) bekannt geworden waren, musste das Staatssekretariat für Migration (SEM) reagieren. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Asylsystems stand dieses massiv in der Kritik. Nur dank der Aufmerksamkeit unabhängiger Organisationen der Asylbewegung und der Recherchen mehrerer Medien konnte damals Licht ins Dunkel gebracht werden.

 

Die Vorfälle, die damals zu einem Sinneswandel hinsichtlich der Gewalt in den BAZ führten, waren schwerwiegend: physische und psychische Gewalt, auch gegenüber Minderjährigen, Menschen, die in einem Zustand der Unterkühlung alleingelassen wurden, und die Abänderung von Fallberichten, um das Sicherheitspersonal zu entlasten.

 

Das SEM ergriff Massnahmen, die damals als weitgehend angesehen wurden: Es beauftragte den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer damit, einem Bericht über die Vorfälle zu erstellen und gab eine interne Prüfung in Auftrag. Im September 2021 legte Oberholzer seinen Bericht vor und empfahl mehrere Massnahmen. Darunter, dass Sicherheitsaufgaben in Zukunft vom Staat und nicht von privaten Sicherheitsfirmen übernommen, der Einsatz von Zwang einen klareren rechtlichen Rahmen erhalten und eine externe Meldestelle eingerichtet werden müsse.

 

Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Berichts und der Empfehlungen sind private Firmen immer noch für die Sicherheit in den BAZ zuständig. Der rechtliche Rahmen wurde zwar angepasst, dabei handelte es sich aber eher um eine Legitimierung der Gewaltanwendung als um eine Regelung des angemessenen Zwangs (siehe unsere Stellungnahme von damals). Für die Schaffung einer externen Meldestelle hat das SEM nun kürzlich eine Ausschreibung veröffentlicht.

 

Vor dieser Ausschreibung wurde in Basel und Zürich ein Pilotprojekt durchgeführt. Dieses erwies sich aus mehreren Gründen als weitgehend enttäuschend. Erstens waren die Asylsuchenden nicht ausreichend über die Möglichkeit informiert, Vorfälle anonym zu melden. Zweitens ist es im neuen Asylsystem, in dem «alle Akteure unter einem Dach» vereint sind, wie es von Simonetta Sommaruga damals gewünscht wurde, für Asylsuchende schwierig abzuschätzen, wem sie vertrauen können, wenn die SEM-Mitarbeitenden, die für die Anhörungen zuständig sind, die Jurist:innen der Hilfswerke, die sie verteidigen, und die Securitas-Mitarbeitenden, die sie am Eingang durchsuchen, für denselben Auftraggeber arbeiten. Gemäss einer Untersuchung der WOZ führt die Bearbeitung der Meldungen durch die Meldestelle in der Praxis kaum zu einer Korrektur der Missstände oder zu einer Neuorganisation der Arbeitsbedingungen.

 

Darüber hinaus ist das ausgeschriebene Mandat der Meldestelle unzureichend. Sie wird keine Ermittlungsbefugnisse haben und muss sich damit begnügen, die Personen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Zumindest hat die Stelle aber das Recht, sich unabhängig vom SEM an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden.

 

Es ist jedoch fraglich, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird, da die Meldestelle unter der Aufsicht des SEM stehen wird. Letztlich läuft die Idee einer Meldestelle also darauf hinaus, das SEM zu beauftragen, sich selbst zu überwachen. Nach Ansicht von Solidarité sans frontières sollte die Meldestelle daher nicht vom SEM, sondern mindestens direkt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und im besten Fall von einer parlamentarischen Aufsichtskommission beauftragt werden.

 

Aus der Ausschreibung geht zudem nicht hervor, welches Profil die Organisation erfüllen muss, die die Meldestelle leiten wird. Das SEM gibt darauf auch keine Antwort. Es kommt natürlich nicht in Frage, dass es sich dabei um ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen handelt. Die in vielen Asylregionen angeprangerten Mängel in der Betreuung durch die private ORS zeigen, wie verbreitet diese Praxis ist. Und selbst wenn die beauftragte Organisation aus der Zivilgesellschaft kommen würde, ist es wichtig, dass sie kein weiteres Mandat vom SEM innehat, da die dadurch entstehende wirtschaftliche Abhängigkeit in direktem Widerspruch zum Ziel der ganzen Übung stünde: die systemischen Fehler des Betreuungskonzepts zu identifizieren und zu korrigieren.

 

Solidarité sans frontières steht der vorgeschlagenen Stelle sehr kritisch gegenüber und bedauert, dass sich die Massnahmen, die vom SEM ergriffen wurden als das Thema der Gewalt in den Bundesasylzentren im Mittelpunkt des Interesses stand, letztlich als wenig wirksam erwiesen haben. Jeder Versuch der Gewaltprävention, der die strukturellen Ursachen nicht angeht, ist daher nichts als ein Feigenblatt.