In der Sommersession behandelt das Parlament sechzehn Vorstösse zu Asyl und Migration. Die treibende Kraft dahinter ist einmal mehr die SVP mit neun Geschäften. Hinzu kommen vier Vorstösse der FDP, zwei der Mitte sowie eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats, die einen früheren SVP-Vorschlag aufgreift und neu formuliert.
All diese Vorstösse haben eines gemeinsam: Sie zielen auf eine beispiellose Verschärfung ab. Ihre Urheber:innen überbieten sich geradezu im Einfallsreichtum, wenn es darum geht, Menschen auszuschliessen und an den Rand zu drängen. So soll das Parlament darüber abstimmen, Ausschaffungen zu beschleunigen, das Völkerrecht zu schwächen, um leichter ausschaffen zu können, den Rechtsschutz abzubauen, um schneller ausschaffen zu können, den Föderalismus zu umgehen, um selbst Personen ausschaffen zu können, die heute als nicht ausschaffbar gelten, bestimmte Ehen nicht anzuerkennen, um unliebsame Ehepartner:innen ausschaffen zu können, Abkommen mit anderen Staaten abzuschliessen, damit diese für die Schweiz ausschaffen, und schliesslich die Grenzen zu «schützen», damit Menschen gar nicht erst einreisen können und direkt ausgeschafft werden können.
Besonders alarmierend ist dabei nicht nur die Forderung nach immer mehr Ausschaffungen. Erschreckend ist vor allem die Bereitschaft, dafür grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats infrage zu stellen. Völkerrechtliche Verpflichtungen, die Gewaltenteilung oder der Föderalismus erscheinen in diesen Vorstössen nicht mehr als Schutzmechanismen gegen staatliche Willkür, sondern als Hindernisse, die es zu überwinden gilt.
Begleitet wird diese Entwicklung von einer zunehmend schrillen Debatte über die angebliche «Ausländerkriminalität». Unter diesem Vorwand sollen Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden, obwohl das Strafrecht bereits heute über die notwendigen Instrumente verfügt, um auf Straftaten zu reagieren. Die eigentliche Frage lautet deshalb: Wer gefährdet den Rechtsstaat tatsächlich?